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Berlin: Angleichung an Brandenburgisches Recht - Anglerprüfung soll eingeführt werden

Achtjährige sollen in Berlin künftig den Jugendfischereischein erwerben und angeln gehen dürfen. Diese Angleichung an brandenburgisches Recht beschloss der Senat gestern.

Achtjährige sollen in Berlin künftig den Jugendfischereischein erwerben und angeln gehen dürfen. Diese Angleichung an brandenburgisches Recht beschloss der Senat gestern. Nach bisherigem Recht konnten Berliner Jugendliche den Fischereischein erst ab zwölf Jahren erwerben und mussten beim Angeln von einem erwachsenen Scheininhaber begleitet werden. Außerdem soll eine Anglerprüfung neu eingeführt werden.

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