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Berlin: ARTIKEL 91

Die Anklage gegen Peter Strieder und Thilo Sarrazin wegen Untreue beruft sich unter anderem auf die Landesverfassung, ebenso die jetzt erhobene Forderung nach Schadenersatz . In Artikel 91 der Verfassung steht: „Die Mitglieder des Senats und der Bezirksämter (…), die gegen die Bestimmungen der Verfassung über das Finanzwesen schuldhaft verstoßen, haften für den daraus entstandenen Schaden.

Stand:

Die Anklage gegen Peter Strieder und Thilo Sarrazin wegen Untreue beruft sich unter anderem auf die Landesverfassung, ebenso die jetzt erhobene Forderung nach Schadenersatz . In Artikel 91 der Verfassung steht: „Die Mitglieder des Senats und der Bezirksämter (…), die gegen die Bestimmungen der Verfassung über das Finanzwesen schuldhaft verstoßen, haften für den daraus entstandenen Schaden.“ Ausnahme: „Wenn die Handlung zur Abwendung einer nicht voraussehbaren dringenden Gefahr erfolgte (…)“. lvt

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