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Christian Thomsen, TU-Präsident und Sprecher der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten.

© TU Berlin

Exklusiv

Berliner Ballungsraumzulage: Auch Hochschulen wollen Gehaltsaufbesserung

Die öffentlich Bediensteten in Berlin sollen ab Herbst 2020 eine Ballungsraumzulage bekommen, die staatlichen Hochschulen fühlen sich ausgeschlossen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Berliner Universitäten und Hochschulen wollen auch in den Genuss der Ballungsraumzulage kommen, die der Senat im Juni beschlossen hat. Bisher ist geplant, dass nur die Mitarbeiter der Senats- und Bezirksverwaltung ab Herbst 2020 eine monatliche Gehaltsaufbesserung von 150 Euro erhalten. Verbunden mit der Option, sich einen Teil der Summe mit einer BVG-Monatskarte verrechnen zu lassen.

Der Präsident der Technischen Universität, Christian Thomsen, erwartet, dass den etwa 25.000 Beschäftigten der staatlichen Hochschulen, Fachhochschulen und künstlerischen Hochschulen in Berlin ebenfalls die Ballungszulage gewährt wird. Als Sprecher der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten fordert er dies für alle 13 Einrichtungen.

„Wenn diese Zulage nur im unmittelbaren Landesdienst gezahlt wird, werden uns die Mitarbeiter weglaufen“, sagte Thomsen im Gespräch mit dem Tagesspiegel. Dies gelte vor allem für die mittleren und unteren Einkommensgruppen in der Hochschulverwaltung.

Monatlich 150 Euro brutto mehr, das schaffe eine Konkurrenzsituation, der die staatlichen Hochschulen nicht gewachsen seien. „Aus dem eigenen Budget könnten wir die Zulage nicht finanzieren, es geht um Mehrausgaben von 45 Millionen Euro jährlich.“

Thomsen versteht nicht, warum die Universitäten und Hochschulen vom Senat in dieser Frage ausgegrenzt werden. „Wir sind genauso öffentlicher Dienst wie die Senats- oder Bezirksbehörden.“

TU-Präsident Thomsen: Wir sind auch öffentlicher Dienst

Als Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) die Ballungsraumzulage kurz vor den Sommerferien ankündigte, zunächst unklar, welche Mitarbeiter im Landesdienst davon profitieren dürfen. Inzwischen weiß man: Beschäftigte der Landesunternehmen bleiben außen vor, wenn die Unternehmen die Zulage nicht aus der eigenen Kasse zahlen. Und jetzt erhielten die staatlichen Hochschulen das Signal, dass ihre Arbeitnehmer auch keine Gehaltszulage aus dem Landeshaushalt bekommen.

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Das wollen die staatlichen Hochschulen nicht widerstandslos hinnehmen. Zunächst einmal fordert der Sprecher der Landeskonferenz, dass die Ballungsraumzulage für alle 25.000 Mitarbeiter gelten müsse. „Schließlich wird sie auch an Senatoren, Staatssekretäre und Abteilungsleiter in der öffentlichen Verwaltung ausgezahlt, obwohl die schon ein gutes Einkommen haben.“

Als Kompromiss wäre für Thomsen vorstellbar, dass lediglich die rund 8.000 Verwaltungskräfte an den Unis und Hochschulen die Zulage erhalten. Das würde die Belastung des Landeshaushalts auf, grob geschätzt, 20 Millionen Euro minimieren.

Der TU-Präsident hofft, dass der Senat und die Regierungsfraktionen SPD, Linke und Grüne einsehen, dass eine wettbewerbsgerechte Bezahlung an den staatlichen Hochschulen „auch angesichts der Bedeutung der Wissenschaftsstandorts Berlin“ notwendig ist. Die Fachsprecher der Koalitionsfraktionen und Wissenschafts-Staatssekretär Steffen Krach haben von ihm jetzt einen entsprechenden Brief erhalten.

Berliner Hochschulen erwägen „kreative Protestaktionen“

Außerdem hat Thomsen die Präsidenten und Rektoren in Berlin schriftlich gebeten, Vorschläge für einen „kreativen Protest“ zu machen, um der Forderung nach Zahlung der Ballungsraumzulage Nachdruck zu verleihen. Er lobte ausdrücklich die Option, einen Teil des Betrags mit einem BVG-Ticket verrechnen zu können. Dies sei ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz, dem sich die Berliner Hochschulen in Lehre und Forschung verpflichtet fühlten.

Der Senatsbeschluss für eine Ballungsraumzulage geht auf einen Parteitagsbeschluss der Berliner SPD zurück. Ergänzt durch den Vorschlag der Grünen für ein „Optionsmodell“. Demnach hat jeder Beschäftigte im unmittelbaren Landesdienst die Wahl, ein BVG-Ticket plus ergänzendem Barbetrag im Wert von 150 Euro monatlich zu bekommen. Oder sich ohne Ticket 150 Euro auszahlen zu lassen.

Die Zulage wird voraussichtlich ab September 2020 gewährt. Vorher muss für die Beamten eine gesetzliche Grundlage geschaffen und für die Angestellten die Zustimmung der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) eingeholt werden.

Ballungsraumzulage in München nicht für hohe Einkommen

Die neue Zulage lehnt sich an ein ähnliches Modell in Bayern an, das für den „Verdichtungsraum“ München gilt. Dort erhalten die Staatsbediensteten einen monatlichen Grundbetrag von 126,26 Euro, solange die Grundbezüge 3.674,01 Euro nicht überschreiten. Hinzu kommen 33,77 Euro je Kind, solange das Gesamteinkommen nicht über 5.111,67 Euro liegt. Bedienstete, deren Einkommen über diesen Grenzbeträgen liegt, gehen leer aus.

In Berlin ist eine solche Differenzierung nicht vorgesehen. Die Ballungsraumzulage, die nach Aussage des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) „die Lebenshaltungskosten spürbar senkt und das Klima schont“, belastet den Landeshaushalt nach bisheriger Planung mit 234 Millionen Euro jährlich.

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