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Senatssprecherin Claudia Sünder kämpft vor Gericht um ihren Ruf.

© Paul Zinken/dpa

Pamphlet gegen Claudia Sünder: Auch Kammergericht erklärt Kritik an Senatssprecherin zum Teil für zulässig

Ein Pamphlet stellte den amtlichen Lebenslauf von Claudia Sünder infrage. Zahlreiche Behauptungen muss der Verfasser künftig unterlassen – aber nicht alle.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Gegen den Versuch, ihren amtlichen Lebenslauf in einem 80 Seiten starken Pamphlet infrage zu stellen, hat sich die Senatssprecherin Claudia Sünder juristisch gewehrt. Aber auch in zweiter Instanz nicht mit vollem Erfolg. Viele Behauptungen bezüglich ihrer Ausbildung und des beruflichen Werdegangs muss der Urheber des Dossiers, Hanjo Lehmann, gegen Androhung einer hohen Geldstrafe künftig unterlassen. Doch einige Anwürfe stufte – nach dem Landgericht – auch das Kammergericht Berlin in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 11. September als „zulässige Meinungsäußerung“ ein.

Die Begründung: „Da es der Sinn jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind angesichts der heutigen Reizüberflutung einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen“. Das gelte auch für Äußerungen, die in scharfer und abwertender Kritik, mit übersteigerter Polemik oder ironisch formuliert werden. Der Kritiker dürfe seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, „wenn sie andere für falsch oder für ungerecht halten“.

„Fachfrau für getürkte Lebensläufe“

Dem Verfasser des Pamphlets, so das Kammergericht, gehe es erkennbar darum, auf die aus seiner Sicht fehlende Eignung der Antragstellerin als Sprecherin des Senats hinzuweisen. Mit Bezug auf einzelne in Sünders Lebenslauf genannte Tätigkeiten sah das Gericht deshalb keinen Anlass, die polemische Kritik Lehmanns komplett zu untersagen.

Selbst für die Äußerung, die Senatssprecherin sei eine „Fachfrau für getürkte Lebensläufe“, sah das Gericht keinen Unterlassungsanspruch. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte in der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses auf die Frage eines AfD-Abgeordneten geantwortet, dass die Vorwürfe eines geschönten oder gar falschen Lebenslaufes „natürlich auch intern nachgeprüft worden sind. Es finden sich dafür aber keine Anhaltspunkte.“

Lehmann hat das Pamphlet aus Verärgerung über eine Abmahnung der Senatskanzlei verfasst, nachdem er Inhalte des offiziellen Stadtportals berlin.de ohne Genehmigung verwendet hatte. Als die Gewerkschaft Verdi gegen Lehmann vor zwei Jahren juristisch vorging, weil er einen persönlichen Brief an Bundestagsabgeordnete im Namen des Schriftstellerverbands verfasst habe, reagierte der gelegentliche Buchautor ähnlich heftig und veröffentlichte online Gedichte wie: „Verdis Schwanz iss’n affengeiles Gigateil, das hält Frank Bsirske eisern in der Hand und damit fickt Verdi das Land. Das find ich geil!"

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