Bleiberecht: Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis auf Probe dürfen länger bleiben
Das Bleiberecht für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe bis zum 31. Dezember 2009 wird um zwei Jahre verlängert.
Stand:
Die Regelung betrifft 1465 Personen in Berlin. Sie müssen eine der drei Voraussetzungen erfüllen: in den letzten sechs Monaten halbtags nachweisbar gearbeitet haben, eine Berufsausbildung absolvieren oder nachweisen, dass sie sich ernsthaft um Erwerbstätigkeit und Versorgung der Familie bemüht haben. sib
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