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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Tödlicher Kleinbus-Unfall in Rahnsdorf: Autofahrer zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt

Zwei Jahre Haft auf Bewährung lautet die Strafe gegen einen Mann, der betrunken einen Verkehrsunfall verursacht hat. Bei dem Unfall kam der Beifahrer ums Leben.

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Fröhlich war der Abend im Partykeller. Bier wurde getrunken, es lief eine Fußballübertragung. Dann machte sich die angetrunkene Runde auf den Heimweg. Einige der Männer ließen sich abholen. Dustin R. aber stieg in seinen Kleinbus. Einer der Freunde setzte sich auf den Beifahrersitz. Mit mehr als zwei Promille Alkohol im Blut verlor R. auf der kurzen Fahrt die Kontrolle über den Wagen, raste gegen einen Baum. Für seinen Freund kam jede Hilfe zu spät.

„Es tut mir unendlich leid“, sagte R., ein 36-jähriger Metallbauer, am Donnerstag im Prozess am Amtsgericht Tiergarten. An den Hergang des Unfalls am 2. Januar 2021, nicht weit entfernt von seinem Wohnhaus in Rahnsdorf, könne er sich aber nicht erinnern. „Er ist tief erschüttert über das Ereignis und seine Fahrt unter Alkohol“, erklärte sein Verteidiger.

Viele der Zuhörer im Saal hatten Tränen in den Augen. Ein Freund wurde aus dem Leben gerissen, für eine 40-Jährige war es der Lebenspartner. Er habe sie noch angerufen, habe nach Hause laufen wollen. „Für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum er eingestiegen ist.“ Sie denke: „Er wollte ihn vom Fahren abhalten.“

Es war 21.45 Uhr, als R. im VW-Kleinbus auf der Fürstenwalder Allee unterwegs war – für ein paar hundert Meter. Er verlor nach einer leichten Kurve die Kontrolle über den Wagen, raste gegen einen Baum. Karosserieteile wurden abgerissen, das Auto durch die Wucht des Aufpralls zurück auf die Fahrbahn geschleudert. Ein Gutachter errechnete später, dass R. wahrscheinlich mit einer Geschwindigkeit von 100 bis 110 km/h gegen den Baum gekracht war. Erlaubt sei auf der Strecke maximal Tempo 50.

R. ist seit dem Umfall ohne Führerschein. Er habe eine verkehrspsychologische Maßnahme begonnen, wolle „Einstellungen und Verhalten ändern“, sagte sein Anwalt. Bei der Strafe seien auch zivilrechtliche Folgen zu berücksichtigen – „er wird ein Leben lang zahlen müssen.“

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Die Staatsanwältin forderte zweieinhalb Jahre Haft. Der Anwalt plädierte auf eine Bewährungsstrafe „im Bereich von einem Jahr“. Einig waren sich beide Seiten: „Er ist noch lange nicht fahrgeeignet“.

Das Gericht verhängte zwei Jahre Haft auf Bewährung. Dustin R. habe sich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gemacht. Für ein weiteres Jahr wurde eine Führerschein-Sperre verhängt. Zugunsten von R. sei berücksichtigt worden, dass er nicht vorbestraft ist und der Beifahrer „kein Unbeteiligter war, der umgefahren wurde“.

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