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Unter anderem fünf Millionen unverzollte Zigaretten sollen die Männer im Januar 2020 aus der Asservatenstelle des Hauptzollamtes Berlin erbeutet haben.

© Amin Aljarmakani

Fünf Millionen Zigaretten, acht Tonnen Shisha-Tabak: Bande beklaute den Berliner Zoll – mehrere Jahre Haft für Transporter-Fahrer

Im Januar 2020 sollen mehrere Männer ins Hauptzollamt Berlin eingebrochen und Beute im Wert von 800.000 Euro geklaut haben. Nun gab es ein weiteres Urteil.

Stand:

Im Fall des Einbruchs in die Asservatenstelle des Hauptzollamtes Berlin mit tonnenschwerer Beute ist ein sechster Angeklagter verurteilt worden. Drei Jahre und drei Monate Haft wegen gemeinschaftlichen Diebstahls ergingen gegen den 39-Jährigen. Der Mann sei an dem Abtransport der Beute - darunter über fünf Millionen beschlagnahmte unverzollte Zigaretten und mehr als acht Tonnen Wasserpfeifentabak - beteiligt gewesen, begründete das Berliner Landgericht am Donnerstag die Entscheidung. Der Schaden belaufe sich auf etwa 800 000 Euro.

Im Januar 2020 sollen mehrere Männer in das Lager des Amtes in Berlin-Hohenschönhausen eingebrochen sein. Einer oder mehrere Täter seien laut

Von innen seien dann die verschlossenen Rolltore geöffnet worden. Die Einbrecher sollen mit konspirativ angemieteten Lkw in die Halle gefahren und das Diebesgut mit einem Gesamtgewicht von mehr als zwölf Tonnen eingeladen haben. 

Polizei beschlagnahmte die Ladung bei einem Scheinankauf

Der Angeklagte sei in den Tatplan eingeweiht gewesen, hieß es weiter im Urteil. Er habe einen Lkw angemietet, sei damit in der Tatnacht in die Halle gefahren und habe beim Abtransport des Diebesgutes geholfen. Die Gruppierung sei organisiert vorgegangen. Ob der 39-Jährige als Mitglied einer Bande agiert hatte, habe das Gericht nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen können. 

Anklage über eine Dachluke in die Halle eingestiegen.

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Ein Teil der Beute wurde zu einem Industriegelände in der Nähe der Halle gebracht. Ermittler hatten nach Hinweisen einen Scheinankauf für den Tabak initiiert. Dabei war die Ladung beschlagnahmt worden.

Gegen fünf Angeklagte sind in einem anderen Verfahren bereits Haftstrafen von zwei Jahren und neun Monaten bis zu vier Jahren und drei Monaten ergangen.

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Die meisten dieser Urteile sowie die nun ergangene Entscheidung sind noch nicht rechtskräftig. Im Fall des 39-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

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