zum Hauptinhalt
Bushido steht bei einem Live-Podcast im Admiralspalast auf der Bühne. (Symbolbild)

© dpa/Jörg Carstensen

Behörde löste Kommissariat auf: Private Kontakte von Polizisten zu Bushido bestehen länger als bisher bekannt

Das LKA wusste schon vor einem Jahr von privaten Kontakten zwischen Personenschützern und dem Rapper. Die Personenschützer wurden gemahnt – allerdings wohl vergeblich.

Stand:

Das Landeskriminalamt (LKA) hat früher als bisher bekannt von den problematischen privaten Kontakten zwischen zwei Personenschützern der Berliner Polizei und dem Rapper Bushido gewusst. Die Leitung des LKA habe erstmals im Herbst 2024 durch die entsprechende Abteilungsleitung erfahren, dass zwei Polizeidienstkräfte des Personenschutzes „persönlichen Kontakt zu einer ehemaligen Schutzperson haben könnten“, antworteten Polizei und Senat auf eine Anfrage der AfD.

In sofortigen Personalgesprächen sei verdeutlicht worden, „dass derartige private Kontakte nicht mit den dienstlichen Belangen vereinbar seien“. Die Personenschützer seien angewiesen worden, dieses Verhalten einzustellen. „Hinweise, dass in der Folge gegen die Weisung verstoßen wurde, sind nicht bekanntgeworden.“ Die nächste Information zu dem Thema sei erst durch eine Presseanfrage im Oktober 2025 erfolgt.

Nach Presseberichten im Oktober und Vorwürfen gegen mindestens zwei Personenschützer des LKA, die privat für Bushido gearbeitet haben sollen, hatte die Polizei Strafermittlungen eingeleitet und das Kommissariat aufgelöst. Der Rapper hatte in vergangenen Jahren sogenannten Personenschutz durch das Berliner LKA, weil er und seine Familie während eines Prozesses bedroht wurden.

Strengere Kontrollen für Nebentätigkeiten von Polizisten

Vor einer Woche hatte die Polizei für die Zukunft strengere Kontrollen angekündigt. Alle Prozesse für die Genehmigungen von Nebentätigkeiten von Polizisten würden in der ganzen Behörde geprüft. Polizei-Vizechef Marco Langner betonte, dass für die Personenschützer im LKA eine Nebentätigkeit als Leibwächter oder in einer ähnlichen Funktion grundsätzlich nicht erlaubt sei.

Zudem hatte die Generalstaatsanwaltschaft mitgeteilt, dass auch gegen Bushido ermittelt werde. Es gehe um den Verdacht der Vorteilsgewährung. Bushido äußerte sich auf mehrfache Anfragen der Deutschen Presse-Agentur nicht. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })