
© IMAGO/Future Image
Beiträge der „Neuen Rechten“ gelikt: Berliner Gericht bestätigt Kündigung eines Polizisten
Ein angehender Kriminalkommissar wird gekündigt, weil er rassistische und antisemitische Internetbeiträge likte. Das war rechtens, urteilte nun das Oberverwaltungsgericht.
Stand:
Die Berliner Polizei durfte einen angehenden Kriminalkommissar entlassen, der rassistischen und antisemitischen Internetbeiträgen zugestimmt hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte.
Allen Landesbeamten sei ein „Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin abzuverlangen“, betonten die Richter. Bei begründetem Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten auf Widerruf müsse die Dienstbehörde ihn entlassen – ohne dass eine verfassungsfeindliche Einstellung erwiesen sei.
Damit habe der Polizeibeamte vergeblich vorläufigen Rechtsschutz gegen die Kündigung begehrt, hieß es vom Gericht. Nach dessen Angaben hatte der 21-Jährige zahlreiche Internetbeiträge der „Neuen Rechten“ verfolgt und mehrere von ihnen gelikt. Die Texte enthielten demnach unter anderem Schmähungen von Muslimen, Corona-Schutzmaßnahmen wurden mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus gleichgesetzt und Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland verächtlich gemacht. (dpa)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: