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Bei Katastrophen ist die richtige Notfallseelsorge für Betroffene oft entscheidend.

© IMAGO / Arnulf Hettrich

Als erstes Bundesland: Berlin bekommt ein Gesetz zur psychosozialen Notfallversorgung

Die psychosoziale Unterstützung von Betroffenen bei Katastrophen, Verkehrsunfällen oder Amokläufen soll verbessert werden. So soll Traumata vorgebeugt werden.

Von Anima Mueller

Berlin will ein Gesetz für die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) einführen. Das gaben die Abgeordnetenhaus-Fraktionen von Grünen, SPD und Linken am Sonntag bekannt. Der Innenausschuss beschließt das neue Gesetz mit Stimmen der rot-rot-grünen Koalition am Montag.

Berlin ist das erste Bundesland, das ein solches Gesetz einführt. Ziel ist es, die Versorgung in Notsituationen zu verbessern, so zum Beispiel bei Katastrophen, Terroranschlägen oder Amokläufen wie auf dem Breitscheidplatz im Jahr 2016.

Aber auch bei Unglücksfällen im alltäglichen Leben soll geholfen werden, dazu zählen unter anderem Verkehrsunfälle, Suizide oder plötzliche Todesfälle.

Durch eine gesetzliche Regelung können Betroffene bereits in der "Akutphase" und bei der Einsatznachsorge dabei unterstützt werden, Traumata vorzubeugen und Geschehenes zu verarbeiten.

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Die Koalition habe in den vergangenen Jahren die Personalsituation bei Polizei und Feuerwehr verbessert, um konkrete Gefahren und Straftaten professionell zu bekämpfen, heißt es von den Fraktionen. Beim Terroranschlag am Breitscheidplatz habe man auch gesehen, wie wertvoll die Versorgung war und "welche Lücken wir schließen müssen."

Die psychosoziale Notfallversorgung soll eng mit anderen Angeboten aus dem medizinischen und psychosozialen Bereich verknüpft werden, sodass reibungslose Übergänge zu weiteren Maßnahmen möglich werden.

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