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Die Synagoge der Jüdischen Gemeinde in Berlin-Mitte.

© Doris Spiekermann-Klaas

Beschwerde gegen Gerichtsbeschluss: Berlin will Zuschüsse an jüdische Gemeinde nicht zahlen

Vor einer Woche hatte das Verwaltungsgericht das Land Berlin in einem Eilverfahren dazu verpflichtet, weiterhin Geld an die Jüdische Gemeinde überweisen zu müssen. Nun hat die Kulturverwaltung beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht.

Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Jüdischen Gemeinde und dem Land Berlin geht in die nächste Instanz. Die Kulturverwaltung hat beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt.

Das Gericht hatte das Land vor einer Woche im Eilverfahren dazu verpflichtet, weiter Geld an die Jüdische Gemeinde zu überweisen. Der Gemeinde stehe laut Staatsvertrag jährlich ein Zuschuss von etwa fünf Millionen Euro zu, deren Auszahlung nicht an weitere Bedingungen geknüpft sei, argumentierten die Richter. Der Senat dürfe nicht einmal auf einem gültigen Wirtschaftsplan als Voraussetzung bestehen. Auch angesichts eines erneut zu erwartenden Fehlbedarfs der Gemeinde dürfe eine Förderung nicht im Voraus gestrichen werden.

Der Senat hatte den Zuschuss für das zweite Quartal zurückgehalten, da der Gemeindevorstand im März einen unzureichenden Wirtschaftsplan für 2013 eingereicht hatte. Die Gemeinde hatte darin eine elfprozentige Steigerung der Personalkosten festgesetzt, die man nicht habe nachvollziehen können, hieß es. Auch sei der Stellenplan nicht korrekt gewesen.

Die Begründung für die Beschwerde gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts muss der Senat bis Ende Juli nachreichen. Darin wird es auch darum gehen, wie der Senat die im Staatsvertrag vereinbarten Regelungen über den finanziellen Zuschuss interpretiert. Wann die Sache vor Gericht verhandelt wird, ist nicht abzusehen.

Mittlerweile habe man die geforderten 1,3 Millionen Euro für das zweite Quartal überwiesen, plus 434.111 Euro für Juli, bestätigte der Sprecher der Kulturverwaltung. Diese Summe entspreche der Höhe, die im genehmigten Wirtschaftsplan 2012 festgesetzt wurde. Der Senat sei aber nach wie vor nicht bereit, die elfprozentige Gehaltssteigerung zu zahlen.

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