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Rückforderung: Berlin zahlt Hartz-IV-Kosten zurück

Der Bund hat von der Hauptstadt 13 Millionen Euro für die Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern zurückgefordert. Berlin hatte Betroffenen ein Jahr Zeit für den Umzug gewährt. Nun hat die Stadt schnell gezahlt, um Zinsen zu vermeiden.

Berlin hat die Rückforderung des Bundes bei den Unterkunftskosten für „Hartz IV“-Empfänger in Höhe von rund 13 Millionen Euro bereits beglichen. „Das Land Berlin hat die Summe schnell bezahlt, um zu verhindern, dass weitere Zinsen auflaufen“, sagte die Sprecherin der Sozialverwaltung, Karin Rietz, am Dienstag. Die Sozialverwaltung habe das Geld nicht allein aufgebracht, aber „ihren Beitrag geleistet“. Über die Höhe des Anteils der Behörde und die Herkunft der restlichen Summe konnte die Sprech

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Die Richter hatten das Land Berlin Mitte Dezember zur Rückzahlung verpflichtet, weil die vom rot-roten Senat erlassene Umzugsregelung für „Hartz IV“-Empfänger „offen gesetzwidrig“ sei.

Danach mussten die Betroffenen in der Hauptstadt erst nach einem Jahr in eine andere Wohnung umziehen, wenn die vorgegebene Mietobergrenze überschritten wurde, laut Bundesrecht war das schon nach sechs Monaten notwendig. Auf die Regelung, die inzwischen korrigiert wurde, hatte vor allem die von der Linkspartei geführte Sozialverwaltung gedrängt. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass sich „Hartz IV“-Empfänger zunächst um neue Arbeit bemühen sollten, statt eine angemessene Wohnung zu suchen. (jg/ddp)

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