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Berlin: Berliner Chronik: 21. Januar 1977

Vor 25 Jahren berichteten wir:Noch fehlt die Rechtsverordnung, die es erst ermöglichen würde, bei extrem meteorologischen Bedingungen und - als Folge der Wetterlage - ungewöhnlich hohen Schadstoffkonzentrationen in der Luft den Smog-Alarmplan in Berlin wirksam werden zu lassen. Erst wenn sie in Kraft getreten ist, wird es möglich sein, bei besonders "dicker Luft" zum Schutz der Bevölkerung den privaten Kraftverkehr einzuschränken und umweltbelastenden Betrieben Auflagen zu erteilen.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

Noch fehlt die Rechtsverordnung, die es erst ermöglichen würde, bei extrem meteorologischen Bedingungen und - als Folge der Wetterlage - ungewöhnlich hohen Schadstoffkonzentrationen in der Luft den Smog-Alarmplan in Berlin wirksam werden zu lassen. Erst wenn sie in Kraft getreten ist, wird es möglich sein, bei besonders "dicker Luft" zum Schutz der Bevölkerung den privaten Kraftverkehr einzuschränken und umweltbelastenden Betrieben Auflagen zu erteilen. Bis spätestens zum Sommer soll diese Grundlage für den Smog-Alarm wirksam werden. Abgestellt ist sie allerdings vorerst nur auf ein einziges Schadgas, auf Schwefeldioxid nämlich (SO2), dessen Konzentrationen durch das Luftgütemeßnetz der Umweltschutzverwaltung kontrolliert werden. Erst später soll noch ein zweites Belastungskriterium hinzukommen: Sobald das seit langem dafür vorbereitete Meßnetz arbeitet, werden auch Kohlenmonoxid (CO)-Konzentrationen bei der Überwachung der Luftgüte eine Rolle spielen.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

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