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Berlin: Berliner Chronik: 29. Januar 2001

Innensenator Neubauer hält es weder für zweckmäßig noch für durchführbar, die Einhaltung der gleitenden Arbeitszeit im öffentlichen Dienst durch Stechuhren oder moderne so genannte Miet-Realzeit-Systeme kontrollieren zu lassen. Zur Begründung seiner ablehnenden Haltung gegenüber Stechuhren, die dem Senator zufolge von der Mehrzahl der befragten Behörden in Berlin geteilt wird, führte Neubauer unter anderem an, daß allein die Installation herkömmlicher Stempeluhren in den Berliner Behörden - ausgenommen die Eigenbetriebe sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts - Mehrkosten von 400 000 bis 500 000 Mark verursachen würde.

Innensenator Neubauer hält es weder für zweckmäßig noch für durchführbar, die Einhaltung der gleitenden Arbeitszeit im öffentlichen Dienst durch Stechuhren oder moderne so genannte Miet-Realzeit-Systeme kontrollieren zu lassen. Zur Begründung seiner ablehnenden Haltung gegenüber Stechuhren, die dem Senator zufolge von der Mehrzahl der befragten Behörden in Berlin geteilt wird, führte Neubauer unter anderem an, daß allein die Installation herkömmlicher Stempeluhren in den Berliner Behörden - ausgenommen die Eigenbetriebe sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts - Mehrkosten von 400 000 bis 500 000 Mark verursachen würde. Aber selbst bei einer Einführung modernerer Kontrollsysteme würden sich nach Neubauer "unlösbare Probleme" ergeben: Es ließe sich zum Beispiel nicht feststellen, ob ein Bediensteter seinen Arbeitsplatz aus privaten oder dienstlichen Gründen verlassen habe. Schließlich sei auch noch darauf hinzuweisen, heißt es in dem Neubauer-Bericht, daß laut Gesetz die Personalvertretung über die Einführung solcher Kontrollgeräte mitzubestimmen habe.

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