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Dass der Kläger zuletzt keine radikal-islamistischen Tendenzen an den Tag gelegt habe, ändert aus Sicht des Verwaltungsgerichts nichts an der Einschätzung seiner Gefährlichkeit.

© David-Wolfgang Ebener/dpa

Wegen Kriegsverbrechen in Mossul: Berliner Gericht bestätigt Ausweisung eines IS-Straftäters

Der Mann ist noch bis 2023 wegen eines Kriegsverbrechens, Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft beim IS in Haft. Danach soll er ausgewiesen werden.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Ausweisung eines verurteilten IS-Straftäters für rechtmäßig erklärt. Damit bestätigten die Richter:innen eine Entscheidung der Ausländerbehörde, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.

Geklagt hatte ein Iraker, der im Juni 2021 vom Berliner Kammergericht wegen eines Kriegsverbrechens, Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt worden war.

Seine Haftentlassung steht im nächsten Jahr an. Von dem jungen Mann gehe weiterhin eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland aus, entschieden nun die Richter:innen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dass der Kläger zuletzt keine radikal-islamistischen Tendenzen an den Tag gelegt habe, ändert aus Sicht des Verwaltungsgerichts nichts an der Einschätzung seiner Gefährlichkeit. Das Kammergericht habe seinerzeit festgestellt, dass der Kläger auch nach seiner Einreise in das Bundesgebiet weitere schwere Gewaltdelikte begangen, Zeug:innen eingeschüchtert und die Videosequenz einer Hinrichtung verbreitet habe.

Der junge Mann hatte rund zweieinhalb Jahre mit seinem Vater wegen Kriegsverbrechen in ihrer Heimat vor Gericht gestanden. Im Sommer 2021 wurden die beiden verurteilt. Gegen den damals 45-Jährigen wurde eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Der damals 22 Jahre alte Sohn erhielt eine Jugendstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, der junge Mann sitzt aber weiterhin in Untersuchungshaft.

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Nach Erkenntnissen des Gerichts schlossen sich die Männer 2014 in ihrer Heimatstadt Mossul der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) an und nahmen im Oktober 2014 an der öffentlichen Hinrichtung eines IS-Gefangen teil.

Der damals jugendliche Sohn soll den Gefangenen propagandawirksam vor laufender Kamera bespuckt und beschimpft haben. Der Vater habe den Mann mit anderen IS-Mitgliedern zur Hinrichtungsstätte gebracht und bewacht, bis das Opfer von einem anderen IS-Mitglied erschossen worden sei. (dpa)

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