zum Hauptinhalt
Ramona Pop möchte ihr Mandat behalten.

© Paul Zinken/dpa

Berliner Grüne: Senatorin Ramona Pop behält ihr Mandat

Die Wirtschaftssenatorin wird ihr Mandat nicht zurückgeben. Bei einem Gespräch am Mittwochabend argumentierte sie unter anderem mit der Mandatsfreiheit.

Von Sabine Beikler

Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) wird ihr Mandat nicht zurückgeben.  „Wir haben unterschiedliche Sichtweisen“, sagte der Landesvorsitzende Werner Graf Mittwochabend nach einem Gespräch  mit Pop, den beiden Landesvorsitzenden Graf und Nina Stahr sowie Mitgliedern des Kreisvorstands in Mitte. Die Parteispitze hätte „gern den Parteitagsbeschluss umgesetzt“, sagte Graf. Pop wiederum argumentierte unter anderem mit der Mandatsfreiheit.

Die Entscheidung der Grünen-Politikerin, ihr Mandat nicht zurückzugeben, stieß wie berichtet auf heftige innerparteiliche Kritik. Denn mit einer Mehrheit von 80 Prozent beschlossen die Grünen auf einem Parteitag am 3. Dezember die Trennung von Amt und Mandat. Die Umsetzung eines solchen Parteitagsbeschlusses ist jedoch nicht konform mit der Verfassung: Es gilt die Mandatsfreiheit eines Abgeordneten, die im Artikel 38 Grundgesetz geregelt ist.

Niemand kann einen Abgeordneten zwingen, das Mandat abzugeben. Ramona Pop hatte bei der Abgeordnetenhauswahl ein Direktmandat in Mitte gewonnen. Während des Wahlkampfs hatte sie gesagt, dass sie im Parlament bleiben werde, sollte sie direkt gewählt werden. Als Senatorin sagte sie dem Tagesspiegel: „Ich habe in Mitte ein Direktmandat errungen. Und ich fühle mich meinen Wählerinnen und Wählern verpflichtet.“

Ein AfD-Antrag wird derzeit im Rechtsausschuss geprüft

Die Grünen wollen  wie die SPD prüfen, ob das Hamburger Modell in Berlin durch eine Änderung der Verfassung von Berlin umgesetzt werden kann. In Hamburg ist die Trennung von Amt und Mandat seit 1971 in der Verfassung festgeschrieben. Laut Paragraf 39 dürfen Senatsmitglieder kein Bürgerschaftsmandat ausüben.

Die SPD hatte auf einem Parteitag im Dezember heftig über die Trennung von Amt und Mandat diskutiert. Heraus kam eine entschärfte Version: Die SPD-Fraktion möge eine Verfassungsänderung zur Trennung von Senatorenamt und Abgeordnetenmandat anstreben – nach Hamburger Modell. Im Berliner Senat würde diese Regelung derzeit vier von fünf Sozialdemokraten betreffen: Michael Müller, Dilek Kolat, Matthias Kollatz-Ahnen und Andreas Geisel.

Die Linke trennen Amt und Mandat. Die Partei hat einen entsprechenden Parteitagsbeschluss im April 2016 verabschiedet. Die Senatoren Klaus Lederer, Katrin Lompscher und Elke Breitenbach hatten ihre Mandate zurückgegeben. Ein AfD-Antrag, die Verfassung zu ändern und Senatoren die Ausübung des Mandats zu verbieten, wird derzeit im Rechtsausschuss beraten.

Ein AfD-Antrag, die Verfassung zu ändern und Senatoren die Ausübung des Mandats zu verbieten, wird derzeit im Rechtsausschuss beraten.

Zur Startseite