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Das Gebäude, das das Amtgericht Tiergarten, die Staatsantwaltschaft Berlin und das Landgericht beherbergt in Berlin am 23. März 2023. Amtsgericht Tiergarten *** The building that houses the Tiergarten District Court, the Berlin Public Prosecutors Office and the District Court in Berlin on 23 March 2023 Tiergarten District Court

© IMAGO/Emmanuele Contini

Berliner Polizistin hatte Kokain im Tresor: 6000 Euro Geldstrafe für Kriminalbeamtin

Eine 45-jährige Polizistin wird vom Amtsgericht Tiergarten wegen Drogenbesitzes verurteilt. Stammte das Rauschgift aus einem Drogenfund? Die Frage blieb im Prozess offen.

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Im Morgengrauen und mit einer Ramme standen Polizisten vor der Tür einer Kollegin. Sie suchten bei der Kriminalhauptkommissarin nach Drogen. Sie wurden bei der Frau, die ausgerechnet in einem Rauschgiftdezernat arbeitete, fündig. Kokain lag in einem Tresor, rund 6,5 Gramm. Und die Beamtin wurde verdächtigt, das Rauschgift im Dienst „abgezweigt“ zu haben.

Im Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten bestätigte sich am Donnerstag der Besitz von Kokain, die weiteren Vorwürfe jedoch sind vom Tisch. Die 45-Jährige stand zunächst unter Verdacht, „von zuvor beschlagnahmtem Kokain etwas für sich behalten“ zu haben, hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Verdacht nach einer Beschlagnahmung

Es ging um einen Fund am 31. Januar 2023. Fahnder hatten unter anderem zwei Blöcke Kokain von rund 2,3 Kilo beschlagnahmt. Noch vor dem Wiegen soll die die 45-Jährige einen Kollegen angewiesen haben, die Drogen zur weiteren Bearbeitung in ihr Büro zu bringen.

Ich sah in die Läufe der gezogenen Waffen. Ich war in einem Schockzustand.

Mareike N., Polizistin, über die Durchsuchung ihrer Wohnung

Der Verdacht führte zum Einsatz. „Ich sah in die Läufe der gezogenen Waffen“, sagte Mareike N. vor Gericht. „Ich war in einem Schockzustand.“ Stunden dauerte die Durchsuchung ihrer Charlottenburger Wohnung. In einem Tresor wurden schließlich rund 6,5 Gramm Kokain gefunden.

Die Beamtin ist seitdem bei gekürzten Bezügen von Dienst suspendiert. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Verwahrungsbruchs und Unterschlagung. Das Gericht allerdings ließ die Anklage ausschließlich wegen Drogenbesitzes zu. Für die weiteren Tatvorwürfe fehle es an einem hinreichenden Tatverdacht, so die Begründung.

Die Angeklagte sagte, sie konsumiere keine Drogen. Das Pulver habe sie nach einer Party mit Freunden in ihre Wohnung entdeckt. „Ich habe es gefunden und gedankenverloren in den Tresor gepackt.“ Danach sei sie für eine Woche verreist. Einen Tag nach ihrer Rückkehr dann die Durchsuchung. „Wer das Pulver mitgebracht hat, habe ich nicht gesehen.“

Kein Zeuge für das Abzweigen von Kokain

Es gibt keinen Zeugen, der gesehen haben will, dass N. Kokain abzweigte – keine Beweise für Verwahrungsbruch und Unterschlagung. Der Name einer anderen Polizistin aber fiel im Prozess. Eine Frau, die mit der Angeklagten befreundet gewesen sei und Partys liebe, so ein Zeuge. Bei Ermittlungen seien Chats gefunden worden, wonach sie 2022 einem Beamten geschrieben habe, sie sei „ein böses Mädchen und habe zehn Gramm Koks abgemacht“. Ob die bei N. entdeckten 6,5 Gramm aus einem Drogenfund stammten, konnte nicht analysiert werden.

Das Gericht verhängte wegen Drogenbesitzes eine Geldstrafe von 6000 Euro (150 Tagessätze zu je 40 Euro). „Natürlich wusste die Angeklagte, was das für ein Pulver war“, hieß es im Urteil. Allerdings sei der Grenzwert zu einer nicht geringen Menge nur knapp überschritten. Berücksichtigt wurde auch, dass noch ein Disziplinarverfahren gegen die Beamtin läuft.

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