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Berliner Reichsbürger-Chefin verurteilt: Heike Werding muss über drei Jahre in Haft
Das Landgericht Lüneburg hat die Berlinerin Heike Werding zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Schon seit April sitzt die Reichsbürgerin in Untersuchungshaft.
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Heike Werding, Chefin der 2016 in Berlin gegründeten und verbotenen Reichsbürger-Gruppe „Geeinte deutsche Völker und Stämme“, muss ins Gefängnis. Das Landgericht Lüneburg verurteilte die 61-Jährige am Dienstag wegen „Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot in Tateinheit mit Verwenden und Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen“ zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, wie das Gericht in einer Mitteilung bekanntgab.
Werding war in dem Prozess vorgeworfen worden, als Führungsfigur der verbotenen Gruppe in den sozialen Medien und bei Vorträgen Reichsbürger-Ideologien und rassistische Inhalte verbreitet zu haben. Mit seinem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Heike Werding sitzt bereits seit April dieses Jahres in Untersuchungshaft. Sie war auf der Nordsee-Insel Baltrum festgenommen worden. Der Untersuchungshaftbefehl blieb laut Gerichtsmitteilung bestehen. Werding kann innerhalb einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen, es ist also noch nicht rechtskräftig.
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Die Gruppe „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ hatte in ganz Deutschland geheime Gerichte gegründet, eigene Gerichtsvollzieher eingesetzt und zahlreichen Menschen gedroht. Auch nach ihrem Verbot durch das Bundesinnenministerium im Jahr 2020 machte die Gruppe weiter.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte sich in der Vergangenheit ebenfalls lange mit Heike Werding beschäftigt. Wie berichtet, übergaben Berliner Ermittler allein in den letzten zwei Jahren neun Verfahren gegen die 61-Jährige an die Staatsanwaltschaft. Es ging unter anderem um Amtsanmaßung und Verstöße gegen das Vereinigungsverbot. Anklage wurde jedoch nicht erhoben.
Eine „Abschlussentscheidung“ dazu sei noch nicht getroffen worden, weil Werding lange ohne feste Wohnsitz war, hieß es vor einigen Wochen zur Begündung. Eine ladungsfähige Anschrift sei aber zwingend erforderlich. (Tsp)
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