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 Gregor E. und Gregor A., betreten im Amtsgericht in Berlin vor Beginn der Verhandlung den Gerichtssaal.

© dapd

Pädophilie in der Wuhlheide: Bewährungsstrafen für Kindesmissbrauch bei Parkeisenbahn

"Es wurde ignoriert, weggeschaut, mitgemacht." Im letzten Prozess gegen die Parkeisenbahner in der Wuhlheide wurden zwei Vereinsmitglieder zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das pädophile Treiben wurde ihnen leicht gemacht.

„Den Angeklagten ist es bei der Parkeisenbahn sehr leicht gemacht worden“, stand für die Richter fest. „Es wurde ignoriert, weggeschaut, mitgemacht.“ Die Täter hätten nicht mit Entdeckung gerechnet. Im letzten Strafprozess um den Missbrauchsskandal bei der Freizeitbahn in der Wuhlheide wurden Gregor A. und Gregor E. verurteilt.

Es ergingen zwölf und 15 Monate Haft auf Bewährung. Zudem müssen sie je 2500 Euro an einen inzwischen 19-Jährigen zahlen. Die Männer sollen den Jugendlichen drei- beziehungsweise viermal bei Ausflügen und in Wohnungen missbraucht haben.

Die kleine Eisenbahn in der Wuhlheide galt als ein Idyll für junge Hobbybahner: Kinder und Jugendliche können dort Fahrkarten verkaufen, Signale stellen oder Gleise kontrollieren. Ein Aufstieg bis zum Lokführer ist möglich. Erwachsene Ehrenamtliche leiten die Kinder an. Jahrelang aber wurden Hinweise nicht ernst genommen oder nicht gesehen. Als der Skandal im September 2010 nach der Anzeige der Schwester eines Opfers bekannt wurde, ermittelte die Polizei sieben Verdächtige. „Es gab ein Missbrauchssystem bei der Parkeisenbahn“, sagte am Donnerstag der Ankläger.

Alle Beschuldigten sind nun bestraft. Ein Ex-Werkstattleiter wurde im März wegen Missbrauchs eines 15-Jährigen mit anderthalb Jahren auf Bewährung bestraft. Der Junge wurde auch von einem Mann missbraucht, gegen den im Oktober 2011 zwei Jahre Haft auf Bewährung ergingen. Das härteste Urteil fiel im Juni. Ein Ex-Bahnhofsleiter muss für drei Jahre und neun Monate in Haft.

Gefängnis hatte der Staatsanwalt jetzt auch gegen Gregor E. beantragt. Für 20 Monate sollte er nach dem Willen der Anklage hinter Gitter. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt. A. und E. seien keine Ausbilder für den damals 15-Jährigen gewesen, es habe „keine Obhutsbeziehung“ bestanden, er sei zudem freiwillig gekommen.

„Sie haben ihre Positionen bei der Parkeisenbahn ausgenutzt“, hielt jedoch die Richterin den Angeklagten vor. So hatten es auch die Gerichte in Prozessen gegen andere Ex-Mitarbeiter der Bahn gesehen. Die Täter konnten sich auf hierarchische Strukturen und Abhängigkeiten verlassen, um junge Bahner gefügig zu machen. Prüfungen sind für den Aufstieg erforderlich. Täter signalisierten Hilfe für die nächste Hürde. 28 Opfer, so wurde ermittelt, schwiegen lange.

Nach und nach wurde die Serie von pädophilen Taten bekannt – und zuletzt auch das jahrelange Vertuschen. Als die Ermittlungen begannen, zeigte sich die Leitung der als gemeinnützige Gesellschaft geführten Anlage in Köpenick überrascht. Doch der langjährige Geschäftsführer der Parkeisenbahn GmbH, Ernst Heumann, soll schon 2002 von einem Übergriff erfahren haben. Konsequenzen gab es nicht.

Zehn Tage vor dem dritten Urteil trat Heumann zurück. Ein „Runder Tisch“ zur Zukunft der Bahn wurde eingerichtet. Man beschoss, eine Kinderschutzbeauftragte zu installieren, ein Führungszeugnis von erwachsenen Mitarbeitern zu fordern und zu verhindern, dass ein Ehrenamtlicher allein mit Kindern arbeitet.

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