zum Hauptinhalt
Plattenbauten stehen an der Frankfurter Allee im Bezirk Friedrichshain

© dpa/Wolfgang Kumm

Bezirke fordern Klarheit: Berlins Verwaltung hat noch keinen Finanzplan für den Mietendeckel

Die Details des Berliner Mietendeckels stehen noch immer nicht fest. Doch erst mit den Regeln kann der Bedarf an Verwaltungspersonal ermittelt werden.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Bezirke werden wohl erst im Dezember verbindlich wissen, ob und wie viel zusätzliches Personal sie für die Umsetzung des geplanten Mietendeckels einstellen dürfen. Zwar wird der Gesetzentwurf, den die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Oktober vorlegen soll, eine Schätzung der Gesamtkosten enthalten, aber bisher rätseln auch die Finanzexperten der rot-rot-grünen Koalition herum, wie teuer der Mietendeckel für den öffentlichen Haushalt werden könnte.

Denn bisher hat die Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) nur einen Referentenentwurf vorgelegt, der regierungsintern im Detail umstritten ist. Das gilt vor allem für die vorgeschlagene „Herabsetzung überhöhter Mieten“, die der Regierungs- und SPD-Landeschef Michael Müller bereits öffentlich infrage stellte.

Aber auch die tabellarisch vorgegebenen Mietobergrenzen, die Regelung von Härtefällen oder der Umgang mit den zu erwartenden massenhaften Klagen von Mietern und Vermietern sind Themen, die noch strittig sind.

Je höher die Regelungsdichte beim Mietendeckel sein wird, desto größer ist auch der Bedarf an Personal, das Anträge bearbeiten, die Einhaltung des neuen Gesetzes kontrollieren und gerichtsfeste Bescheide erlassen muss. Da sind sich alle Fachleute einig.

Die Bezirke fordern schon seit Wochen Klarheit, was auf die Wohnungsämter zukommen könnte. Ähnliche Probleme hat die landeseigene Investitionsbank Berlin (IBB), die beispielsweise für die Überprüfung von Modernisierungskosten zuständig sein soll.

Dem Vernehmen nach könnte auf die IBB im Zusammenhang mit dem Mietendeckel noch mehr Verantwortung zukommen, um die Bezirke zu entlasten. Die Spekulationen, wie viel zusätzliches Personal gebraucht wird, schwanken bisher zwischen 120 und 240 Stellen. Möglichst unbefristet, damit eine gewisse Chance besteht, in einem überschaubaren Zeitraum qualifizierte Fachkräfte für die neue Aufgabe zu finden.

Weitere Texte zum Mietendeckel:

Die Zeit wird knapp

Der zuständige Unterausschuss im Abgeordnetenhaus hat die Stadtentwicklungsbehörde jetzt gebeten, einen Bericht „zu den voraussichtlichen personalwirtschaftlichen Auswirkungen der gesetzlichen Verankerung eines Mietendeckels“ vorzulegen. Allerdings darf sich die Verwaltung damit bis zum 21. November Zeit lassen. Die Grünen-Baupolitikerin Katrin Schmidberger forderte den Senat nun auf, parallel zum Gesetzgebungsverfahren „die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten“. Ohne zusätzliche finanzielle Ausstattung könnten die Bezirke niemanden einstellen und nichts vorbereiten. Es gebe bislang weder eine Stellenbeschreibung noch eine Software.

Im Haushaltsentwurf des Senats für die nächsten zwei Jahre, der zurzeit parlamentarisch beraten wird, ist bisher kein Euro für die verwaltungsmäßige Umsetzung des Mietendeckels in Berlin vorgesehen. Das liege daran, dass es sich um eine „bisher nicht veranschlagungsreife“ Regelung handele, sagte die Sprecherin der Finanzverwaltung, Eva Henkel. Die Koalitionsfraktionen könnten im Zuge der laufenden Etatberatungen die notwendigen Finanzmittel einstellen.

Das Abgeordnetenhaus wird den neuen Doppelhaushalt aber erst am 12. Dezember verabschieden. Die Zeit wird also knapp für alle Einrichtungen, die den Mietendeckel umsetzen müssen. Denn Rot-Rot-Grün will das Landesgesetz möglichst noch im Januar 2020 beschließen.

„Es ist noch Zeit bis November, um das zu klären“

„Es wäre ein Super-Gau, wenn es uns dann nicht gelingt, das Gesetz verwaltungstechnisch ordentlich umzusetzen“, warnt der Grünen-Haushälter Daniel Wesener. Es geht übrigens nicht nur um die Personalkosten, sondern auch um öffentliche Gelder für Mietzuschüsse und den Ausgleich von Härtefällen.

Außerdem rechnet die Stadtentwicklungsverwaltung mit teuren Prozessen, denn es stehen nicht nur Klagen vor den Verwaltungs-, sondern auch vor den Verfassungsgerichten an. Die Frage, ob die städtischen Wohnungsbaugesellschaften wegen gedeckelter Mieten mehr Zuschüsse aus dem Haushalt benötigen, um über die Runden zu kommen, wird koalitionsintern bisher nicht ernsthaft diskutiert.

Trotz aller Ungewissheiten geben sich die haushaltspolitischen Sprecher der Koalition zuversichtlich. Es gehe hier eher um einstellige Millionensummen je Bezirk, so Torsten Schneider (SPD). Das ließe sich sogar im Rahmen des laufenden Haushaltsvollzugs regeln. Am Geld werde der Mietendeckel nicht scheitern. Das Parlament werde finanzielle Vorsorge treffen, verspricht auch Steffen Zillich (Linke). „Es ist noch Zeit bis November, um das zu klären.“ Auch Daniel Wesener (Grüne) hält es für machbar, den neuen Landeshaushalt für das Mietengesetz nachzurüsten. Notfalls könne auch ein Nachtragshaushalt für 2020 aufgestellt werden. „Der kommt sowieso.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false