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Ein paar Habseligkeiten der Obdachlosen und eine Rose liegen auf einer Decke am Cajamarcaplatz am S-Bahnhof Schöneweide.

© Britta Pedersen/dpa

Update

Brandanschlag in Schöneweide: Acht Jahre Haft nach tödlichem Angriff auf Obdachlose

Wegen Totschlags ist ein Mann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Er hatte vor knapp einem Jahr zwei Obdachlose angezündet, ein Mensch starb.

Eine Tat aus Verärgerung sei es gewesen, das Motiv „nicht das Treten auf gesellschaftlich Schwächere“, sagte der Vorsitzende Richter. Aleksandr T. habe zwei obdachlose Männer, die er bereits längere Zeit kannte, am S-Bahnhof Schöneweide nach einem Streit mit Benzin übergossen und angezündet. Ein 47-Jähriger wurde so schwer verletzt, dass er nach monatelangem Koma starb. Acht Jahre Haft verhängte das Landgericht am Dienstag gegen den 48-Jährigen. Er wurde des Totschlags und versuchten Totschlags schuldig gesprochen.

Schlosser Aleksandr T., der die deutsche und russische Staatsbürgerschaft besitzt, hatte sich nach Streitereien mit seiner Ehefrau verstärkt an dem S-Bahnhof in Treptow aufgehalten und massiv gezecht. Auch Andreas V. und den 62-jährigen Lothar D., das zweite Opfer, soll er einige Wochen vor der Tat kennengelernt haben. Am 22. Juli vorigen Jahres aber kam es zu einem heftigen Streit – wohl um Alkohol. 

„Er hatte den Schnaps von Andreas gesehen und wollte partout nicht mehr gehen“, erinnerte sich Lothar D. als Zeuge im Prozess. Sie hätten aber nicht mit ihm teilen wollen. Er habe T. leicht weggeschoben. Der Störenfried sei dann zur nahegelegenen Tankstelle gelaufen. „Er kam mit einem Kanister zurück. Erst wurde Andreas überschüttet, dann bekam ich den Rest.“ Bei der Polizei hatte D. über den mutmaßlichen Täter zu Protokoll gegeben: „Der hat einen Freudentanz gemacht.“

"Erst wurde Andreas überschüttet, dann bekam ich den Rest"

„Die Flammen schlugen sofort meterhoch“, hieß es weiter im Urteil. Zeugen sei es gelungen, die brennende Bekleidung der Opfer löschen. Beide kamen ins Unfall-Krankenhaus in Marzahn und wurden stationär behandelt. D. erlitt leichtere Verletzungen. Bei Andreas V. aber waren es Verbrennungen 2. und 3. Grades an etwa 30 Prozent der Hautoberfläche. „Er verstarb 110 Tage nach dem Brandanschlag.“ 

Der Angeklagte ist ein hagerer Mann, der die Haare zu einem Zopf zusammengebunden hat. In Gefängniskleidung trat er vor die Richter. Zu Prozessbeginn Ende Januar ließ er über seinen Verteidiger mitteilen: „Derzeit keine Angaben.“ Als T. Ende Juli verhaftet worden war, hatte er von einem Versehen gesprochen. 

Das Gericht folgte im Wesentlichen der Staatsanwältin, die auf eine Strafe von neun Jahren plädiert hatte. Der Angeklagte, seit Jahren Alkoholiker, sei berauscht gewesen, so der Richter. Das Benzin habe er auch gekauft, um es „zum Schnüffeln“ zu benutzen. Zu der Feuerattacke sei es „mehr oder weniger aus der Situation heraus gekommen“. Berücksichtigt wurde auch, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist, Reue gezeigt und im Verfahren ein Teilgeständnis abgelegt habe. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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