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Berlin: Brillen: Versicherung zeigt sich kulant

TK zahlt Zuschuss für Sehhilfen, die bis Jahresende bestellt werden

Im Streit um den Termin, ab dem die Krankenkassen keine Zuschüsse mehr für Brillengläser zahlen, hat sich die Technikerkrankenkasse (TK) für eine Kulanzregelung entschieden. „Wer bis zum 31. Dezember eine Brille oder Kontaktlinsen in Auftrag gibt, erhält den Kassenzuschuss noch nach altem Gesetz“, sagt Detlef Natusch, Sprecher der Berliner TK. Es spiele dabei keine Rolle, wann die Sehhilfe ausgeliefert werde.

Damit setzt sich die Kasse über einen Beschluss der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherungen hinweg, die vereinbart hatten, dass der Zuschuss nur für Brillen zu zahlen ist, die bis zum Jahresende ausgeliefert werden. Dadurch kommen viele Versicherte, die jetzt noch schnell zum Optiker oder Augenarzt gehen, trotzdem nicht mehr in den Genuss des bisherigen Zuschusses von bis zu 100 Euro. Durch die Gesundheitsreform entfällt ab 2004 der Kassenzuschuss für Brillengläser, außer bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre und bei schwerst Sehbehinderten. I.B.

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