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Genügend Schutz vor Hackerattacken? Die BVG streitet sich mit Bonner Bundesamt um die Maßstäbe in der IT-Sicherheit

© Kitty Kleist-Heinrich

BVG-Streit mit Bundesamt nimmt kein Ende: Pop will eine Lösung – aber lässt entscheidende Fragen offen

Die SPD pocht auf ein Ende des Konflikts. Wirtschaftssenatorin Pop kündigt das im Abgeordnetenhaus auch an - aber findet auf die wichtigsten Punkte keine Antwort.

Von Frank Jansen

Der Streít um den bestmöglichen Schutz der BVG vor Hackerangriffen zieht sich nun schon mehr als zwei Jahre hin. Die Wirtschaftssenatorin verkündet seit Januar eine baldige Lösung - und doch bleibt alles in der Schwebe. 

Sie vertrete die Auffassung, dass die BVG „sehr, sehr zügig“ zu einer Einigung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kommen und „versäumte Arbeiten“ nachholen sollte, damit der Streit nicht weiter vor Gericht ausgetragen werde, sagte Ramona Pop (Grüne) am Montag im Wirtschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses. 

Ähnlich hatte sich Pop, Aufsichtsratsvorsitzende der BVG, schon im Januar im Parlament und auf Fragen des Tagesspiegels geäußert. Doch die Kernfrage, ob die BVG die Klage zurückzieht, die im Oktober gegen das Bonner Bundesamt beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht wurde, ist weiter offen. 

Auch welche Arbeiten die BVG versäumt hat, sagt Pop nicht. Sie betonte aber, die IT-Sicherheit der BVG befinde sich auf einem hohen Niveau, über den Grundschutz hinaus. Regelmäßig würden die IT-Systeme auf Schwachstellen gescannt. Jährlich werde ein IT-Sicherheitsbericht erstellt.

BSI-Gesetz lässt für Interpretationen kaum Spielraum

Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, Jörg Stroedter (SPD), hatte Pop gefragt, wie es sein könne, dass die BVG trotz mehr als einer Milliarde Fahrgäste im Jahr meine, „nicht unter die BSI-Verordnung für Unternehmen der Kritischen Infrastruktur zu fallen“. Die BVG bestreitet, wie berichtet, dass das Bundesamt rechtlich befugt ist, die IT-Sicherheit des Berliner Betriebs zu kontrollieren. Das BSI-Gesetz lässt für diese Sichtweise allerdings kaum Spielraum.

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Öffentliche Verkehrsbetriebe mit mindestens 125 Millionen Fahrgästen pro Jahr sind dem BSI berichtspflichtig. Die BVG sagt aber dem Bundesamt, sie transportiere jährlich nur 30 Millionen Fahrgäste als „natürliche Personen“. Wie das dazu passt, dass auf der BVG-Website von mehr als einer Milliarde Fahrgäste die Rede ist, bleibt ein Geheimnis, das Pop auch am Montag nicht lüftete. 

Obwohl im Senat gedrängt wird, den Rechtsstreit mit dem BSI zu beenden. Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne), sie sitzt ebenfalls im BVG-Aufsichtsrat, haben sich auf die Seite des BSI gestellt. Auch der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) sieht Redebedarf.

Abgeordnete erfuhren erst im Januar vom jahrelangen Konflikt

Stroedter hofft indes nach einem längeren Gespräch mit der BVG-Vorstandsvorsitzenden Eva Kreienkamp, der Konflikt könnte vielleicht in den nächsten Wochen gelöst werden. Kreienkamp, seit 2020 Chefin der Verkehrsbetriebe, habe sich „konziliant“ gezeigt, sagte Stroedter. 

Allerdings bekam auch er keine Zusage, die BVG werde die Klage beim Kölner Gericht zurückziehen. Stroedter, auch Vizechef der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, macht Druck. „Unsere Position ist ganz klar“, sagte er am Montag, „wir wollen, dass das abgeräumt wird“. Es gehe um die Sicherheit der Fahrgäste der BVG.

Stroedter ärgert zudem, dass er und der von ihm geführte Unterausschuss für Beteiligungsmanagement und -controlling erst im Januar durch den Tagesspiegel vom jahrelangen Streit zwischen BVG und BSI erfuhren. Der Unterausschuss kontrolliert die Beteiligungen des Landes Berlin an großen Betrieben. Außerdem bleibt unklar, was der Rechtsstreit, für den die BVG eine international tätige Wirtschaftskanzlei engagiert hat, die Steuerzahler kostet.

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