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Clan-Prozess vor Berliner Gericht: Woher wusste Bushido von der Razzia bei Abou-Chaker?

Bei der Verhandlung im Clan-Prozess ging es am Montag um die Großrazzia bei Abou-Chaker. Von dieser hatte Bushido vermutlich früher erfahren.

Rapper Bushido kam wieder nicht zum Zuge. Statt den Musiker, der in dem Prozess gegen Clan-Chef Arafat Abou-Chaker das mutmaßliche Opfer ist, weiter zu befragen, ging es erneut um die kürzlich bei dem Hauptangeklagten unter anderem wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung durchgeführte Großrazzia.

Wann und durch wen erfuhr Bushido, dessen Anwalt frühzeitig vor Ort war, davon? Hat er dazu falsche Angaben gemacht? Die Verteidiger von Arafat Abou-Chaker beantragten, auch einen Journalisten zu diesen Fragen zu laden.

Im Prozess geht es um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von Bushido, nachdem dieser im September 2017 die langjährigen Geschäftsbeziehungen zum Clan-Chef aufgelöst hatte. Neben dem 44-Jährigen sind drei seiner Brüder mitangeklagt.

Aber statt um versuchte schwere räuberische Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung geht es nun um Fragen zur Durchsuchung am 22. September 2020 unter anderem auf einem Villen-Grundstück in Kleinmachnow (Brandenburg).

Dort wohnt der Clan-Chef. Im Zusammenhang mit der Razzia haben die Verteidiger vor knapp zwei Wochen die Einstellung oder Aussetzung des Prozesses beantragt. Es seien auch Notizen ihres Mandanten fotografiert worden, die er für seine Verteidigung im laufenden Prozess angefertigt habe. Deshalb sei ein faires, rechtsstaatliches Verfahren nicht mehr gegeben.

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Über den Antrag hat das Landgericht noch nicht entschieden. Am inzwischen elften Verhandlungstag wurde am Montag ein Polizist, der bei der Razzia dabei war, als Zeuge befragt.

Woher einige Pressevertreter von der Durchsuchung in aller Frühe auf dem Villen-Areal, das sich der Rapper und der Clan-Chef einst gemeinsam zugelegt hatten, wussten? „Die Frage haben wir uns auch gestellt“, so der Kriminalbeamte. Nach einer Pause geht der Prozess am 26. Oktober weiter.

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