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Berlin: Das Geld ging aufs eigene Konto

Sozialamtsmitarbeiter vor Gericht

Eigentlich sollte die staatliche Unterstützung unter anderem Menschen aus dem Ausland in Not dabei helfen, sich mit dem Leben in Berlin zu arrangieren. Doch der Bezirksamtsmitarbeiter überwies die Zuschüsse aufs eigene Konto: Wegen gewerbsmäßiger Untreue in 40 Fällen muss sich ein 40jähriger Mitarbeiter des Sozialamtes Zehlendorf heute vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten. Der Angeklagte soll von September 2001 bis April 2002 als der für Bürgerkriegsflüchtlinge und Obdachlose zuständige Mitarbeiter mehr als 136000 Euro auf sein privates Konto überwiesen haben.

Auslöser der Taten soll die – inzwischen zurückgenommene - Abschaffung des so genannten Vier-Augen-Prinzips für Rechnungen bis zu 1500 Euro im Sommer 2001 gewesen sein. Der 40-Jährige habe diese Gelegenheit genutzt, Gelder des Sozialamtes ohne Kontrolle durch einen anderen Mitarbeiter auf sein eigenes Konto zu überweisen.

Einen Großteil des Geldes hatte der Angeklagte für den Kauf eines Geländewagens ausgegeben. Nach der Entdeckung der Taten wurde der Wagen sichergestellt. Der Angeklagte hatte im Ermittlungsverfahren die Untreuehandlungen gestanden. ddp

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