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Berlin: Das Grillen ganzer Tiere ist verboten Bezirksamt wird des Treibens

im Tiergarten nicht mehr Herr

Wer im Tiergarten grillt, darf dies nur auf handelsüblichen Haushaltsgrillgeräten mit Grill oder Holzkohle tun. Auch ist das „Grillen ganzer Tiere im Grillgebiet des Großen Tiergartens“ verboten. Darauf hat die Stadträtin für Stadtentwicklung in Mitte, Dorothee Dubrau, hingewiesen. Das Unterhalten offener Feuerstellen sei strengstens untersagt.

Ist also das Grillen einer Forelle oder eines Hähnchens amtlich verpönt? Die Stadträtin sieht das Problem in größeren Dimensionen. Hintergrund der Mahnung sind vielmehr Szenen wie die am Pfingstsonntag gegenüber der Kongresshalle: Tiergarten-Besucher hatten eine Feuerstelle ausgehoben und brieten dort ein Lamm oder Schaf, das sich an einem Spieß drehte. Man werde der Situation nicht mehr Herr, sagte Dubrau und verwies auf das hohe Müllaufkommen besonders an Wochenenden. Zur Vorlage im bezirklichen Umweltausschuss soll das Treiben im Tiergarten jetzt fotografisch dokumentiert werden. ac

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