LUFT ABLASSEN: Das sagt der Bundesgerichtshof
DER FALLOb das Luftablassen aus Autoreifen strafbar ist, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) 1959 zu entscheiden. Seitdem gilt: Das Luftablassen aus mehr als einem Reifen ist Sachbeschädigung – auch wenn Ventile und Mantel heil bleiben.
Stand:
DER FALL
Ob das Luftablassen aus Autoreifen strafbar ist, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) 1959 zu entscheiden. Seitdem gilt: Das Luftablassen aus mehr als einem Reifen ist Sachbeschädigung – auch wenn Ventile und Mantel heil bleiben.
DER GRUND
Ein Auto ist kaputt, wenn es nicht mehr „bestimmungsgemäß verwendet“ werden kann und es erst wieder fahrtüchtig gemacht werden muss. Platte Reifen gelten laut BGH in der Regel als eine „erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung“.
DIE AUSNAHME
Laut BGH sind Fälle „denkbar“, in denen der Tatbestand der Sachbeschädigung nicht erfüllt ist – beispielsweise wenn das Auto direkt neben einer Tankstelle steht, die die Reifen für den Besitzer „mühelos und kostenfrei“ wieder aufpumpt. kf
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