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Debatte um Wahl von Verfassungsrichtern: Richter müssen keine unpolitischen Menschen sein
Es gehört zur demokratischen Kultur, dass Kandidaten für das höchste Richteramt kritisch diskutieren dürfen – auch über die Rechtsprechung zum Schwangerschaftsabbruch.
Die Diskussion um die Nichtwahl dreier Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht durch den Bundestag hat ein Gutes. Sie zwingt dazu, über Grundsätze unserer Verfassung nachzudenken. Das betrifft zum einen formale Fragen. Die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht bestehen nach Artikel 93 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern.
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