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Berlin: DER AUSSCHUSS

Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Kontrollgremium der Parlamente. Sie dürfen Zeugen vorladen, sie vereidigen und Beweise erheben.

Stand:

Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Kontrollgremium der Parlamente. Sie dürfen Zeugen vorladen, sie vereidigen und Beweise erheben. Sie können aber nur Sachverhalte aufzeigen und dem Parlament berichten.

BANK-AFFÄRE

Der Untersuchungsausschuss zur Bankgesellschaft wurde nach der Parteispenden-Affäre 2001 gegründet. Er hat bisher die Kreditvergabe an den Aubis-Konzern, weitere Kreditgeschäfte der Bankgesellschaft-Töchter – vor allem die Immobilien- und Fondsgeschäfte – und die politischen Verantwortungen in den Vorständen untersucht.

ABSCHLUSSBERICHT

Zurzeit beschäftigt sich der Ausschuss mit der Rolle der Aufsichtsräte. Der Abschlussbericht des Ausschusses soll im Frühjahr 2005 vorliegen. sib

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