Berlin: DER AUSSCHUSS
Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Kontrollgremium der Parlamente. Sie dürfen Zeugen vorladen, sie vereidigen und Beweise erheben.
Stand:
Untersuchungsausschüsse sind das schärfste Kontrollgremium der Parlamente. Sie dürfen Zeugen vorladen, sie vereidigen und Beweise erheben. Sie können aber nur Sachverhalte aufzeigen und dem Parlament berichten.
BANK-AFFÄRE
Der Untersuchungsausschuss zur Bankgesellschaft wurde nach der Parteispenden-Affäre 2001 gegründet. Er hat bisher die Kreditvergabe an den Aubis-Konzern, weitere Kreditgeschäfte der Bankgesellschaft-Töchter – vor allem die Immobilien- und Fondsgeschäfte – und die politischen Verantwortungen in den Vorständen untersucht.
ABSCHLUSSBERICHT
Zurzeit beschäftigt sich der Ausschuss mit der Rolle der Aufsichtsräte. Der Abschlussbericht des Ausschusses soll im Frühjahr 2005 vorliegen. sib
-
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: