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DIREKTE DEMOKRATIE: Der Weg zur Wahl

VOLKSBEGEHRENDie erste Stufe der Bürgerbeteiligung ist der Antrag auf ein Volksbegehren. Den Antrag kann jeder bei der Senatsinnenverwaltung stellen, der einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf vorlegt und die Unterschriften von mindestens 20 000 Wahlberechtigten vorlegt, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen.

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VOLKSBEGEHREN

Die erste Stufe der Bürgerbeteiligung ist der Antrag auf ein Volksbegehren. Den Antrag kann jeder bei der Senatsinnenverwaltung stellen, der einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf vorlegt und die Unterschriften von mindestens 20 000 Wahlberechtigten vorlegt, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen. Danach werden die formale Zulässigkeit und die Gültigkeit der Unterschriften geprüft. Das Volksbegehren kommt zustande, wenn sich binnen vier Monaten sieben Prozent der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten dafür ausgesprochen haben.

VOLKSENTSCHEID

Wenn das Abgeordnetenhaus den vorgeschlagenen Gesetzesentwurf nicht übernimmt, kommt es zum Volksentscheid. Er gilt als angenommen, wenn eine Mehrheit dafür gestimmt hat, die mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten entsprechen muss. Daneben gibt es noch die Möglichkeit einer Volksinitiative, mit deren Belangen sich das Abgeordnetenhaus befassen muss, wenn sich ebenfalls 20 000 Unterstützer dafür ausgesprochen haben.

BÜRGERBEGEHREN

Auf bezirklicher Ebene gibt es das Bürgerbegehren, das drei Prozent der jeweils Wahlberechtigten per Unterschrift unterstützen müssen. Zehn Prozent der Wahlberechtigten müssen beim Bürgerentscheid dafür stimmen. du-

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