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Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) warnt vor zu hohen Erwartungen an die Chancen für ein AfD-Verbotsverfahren. (Archivfoto)

© Fabian Sommer/dpa

„Die AfD hat dazugelernt“: Berlins Justizsenatorin sieht bundesweites Verbot skeptisch

Für Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg bewegt sich die AfD „zumeist haarscharf unterhalb der Schwelle dessen, was ihr juristisch gefährlich werden könnte“. Ein bundesweites Verbot hält sie nicht für realistisch.

Stand:

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg sieht die Aussichten für ein bundesweites AfD-Verbotsverfahren skeptisch. Es müsse der Partei nachgewiesen werden, dass sie planvoll, aktiv und kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehe, und zwar in ihrer Gesamtheit, sagte die CDU-Politikerin der „Süddeutschen Zeitung“. Ein solcher Nachweis lasse sich auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse nur schwer führen. 

„Was es als Nachweis bräuchte, wäre ein Konzept, etwa zur Ausweisung deutscher Staatsbürger mit Migrationsgeschichte, das der Parteispitze zurechenbar ist und das auf eine tatsächliche Umsetzung abzielt“, erläuterte die frühere Vizepräsidentin des Verfassungsschutzes. Dafür reiche ein Reden über „Remigration“ nicht, es müsse auch ein Umsetzungskonzept vorliegen.

Badenberg empfiehlt Alternativen zum bundesweiten Verbot

Aus ihrer Sicht habe die AfD dazugelernt. „Sie agiert strategisch und bewegt sich zumeist haarscharf unterhalb der Schwelle dessen, was ihr juristisch gefährlich werden könnte“, sagte Badenberg über die Partei. 

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„Das Verbot einzelner als gesichert rechtsextrem eingestufter AfD-Landesverbände sollte ernsthaft geprüft werden“, empfahl sie dagegen. „Die Initiative dafür müssten allerdings die jeweiligen Landesregierungen ergreifen.“ Eine weitere, bislang kaum genutzte Möglichkeit sei das Instrument der Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes. 

Damit könne das Bundesverfassungsgericht beispielsweise das aktive wie passive Wahlrecht und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zeitlich begrenzt aberkennen, sagte Badenberg. Sie halte es für einen Fehler, dass dieses Verfahren nicht bereits vor Jahren im Fall von Björn Höcke eingeleitet wurde. „Das wäre eine deutliche Botschaft gewesen.“ Höcke ist Vorsitzender der AfD in Thüringen. (dpa)

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