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Berlin: Die Berliner SPD will weniger Staat

In einem Parteitags-Antrag bekennt sich der Vorstand zur Privatisierung öffentlicher Leistungen

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Berliner SPD will die Privatisierung öffentlicher Leistungen vorantreiben. „Gerade in Berlin müssen wir den Umfang der staatlichen Aufgaben und Ausgaben reduzieren“, wird in einem Leitantrag für den Parteitag am 17. Mai gefordert, der dem Tagesspiegel vorliegt. In Berlin hätten sich vor dem Mauerfall besonders staatsorientierte und ineffektive Strukturen in Ost und West herausgebildet. Viele Dienstleistungen müssten aber „nicht zwingend in Verwaltungsstrukturen erbracht werden“.

Als Beispiele werden im Antrag, der vom SPD-Landesvorstand am Montag in aller Stille beschlossen wurde, zuerst die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften genannt. „Städtisches Wohnungseigentum in diesem Umfang brauchen wir nicht mehr.“ Leistungen im Sozial- und Jugendbereich sollten ausgeschrieben werden. Maßstab für die Finanzierung seien Leistung und Erfolg. Das Land müsse auch den öffentlichen Personennahverkehr sowie Ver- und Entsorgung nicht selbst betreiben. Selbst Serviceaufgaben in der Verwaltung könnten „im Wettbewerb“ vergeben werden.

Die SPD-Führung bekennt sich im Parteitags-Antrag auch dazu, den Beamtenstatus auf die Bereiche Polizei, Justiz und Finanzbehörden zu beschränken. Die Gewerkschaften werden aufgefordert, auf das Angebot des Senats einer „arbeitsplatzsichernden, vorausschauenden“ Tarifpolitik einzugehen. Zum beschlossenen Einsparvolumen bei den Personalkosten gebe es keine Alternative. Die SPD-Führung spricht sich für eine leistungsgerechtere Besoldung und ein flexibleres Dienstrecht aus. Landesgesetze und Verwaltungsvorschriften müssten entschlackt werden. Der staatliche Schutz habe sich zu staatlicher Bevormundung entwickelt.

Nach einer Fusion mit Brandenburg will die Berliner SPD die zweistufige Verwaltung erhalten: Es müsse weiterhin eine „politisch geführte Hauptverwaltung und politisch geführte Bezirksverwaltungen“ geben. Die Bezirke seien dann aber verpflichtet, bei lokalen Entscheidungen „die gesamtstädtischen Dimensionen mitzudenken“. Wenn nicht, müsse der Senat wie eine Kommunalaufsicht eingreifen können. Den Bezirken wird aber keine Hoffnung gemacht, dass sie künftig vom Senat mehr Geld bekommen. Es werde bei „ sinkenden Budgets“ bleiben. Als Leistungsanreiz – damit die Bezirksämter wirtschaftsfreundlicher arbeiten – sollten sie an Gewerbesteuereinnahmen und Gebühren, die auf ihrem Gebiet erzielt werden, in Zukunft beteiligt werden.

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