zum Hauptinhalt

Berlin: „Die Kugel ist für dich“

Kurzer Prozess gegen Neonazi, der Polizisten im Internet bedrohte

Er kam ohne Anwalt, dafür mit frisch rasierter Glatze und in schwarzer Kampfmontur. Der englische Neonazi Paul Stuart B., der in Berlin lebt und zum harten Kern der Szene zählt, bekannte sich ohne große Umschweife vor dem Amtsgericht Tiergarten zu den ihm vorgeworfenen Taten. Im Juni 2002 hatte er im Internet auf seiner Homepage „ www.SS88.de ; Fotos von Berliner Polizisten veröffentlicht – darüber stand „die Kugel ist für dich“. Die Polizei durchsuchte B.’s Wohnung und nahm unter anderem seinen Computer mit und zwei Schlagringe. Dann klagte die Staatsanwaltschaft den 33Jährigen an: wegen Verbreitung verfassungswidriger Kennzeichen, Bedrohung, Beleidigung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Breitbeinig, mit verschränkten Armen erzählte B. Amtsrichterin Odenthal, die leicht verzerrten Hakenkreuze auf der Homepage seien ein „Kunstwerk“. Doch bald verzichtete der Skinhead auf den Versuch, sein Treiben zu beschönigen. „Ich bin rechts orientiert. Was ich getan habe, war gerechtfertigt“, sagte B. und wiederholte es auf Nachfrage der etwas überraschten Richterin. Damit war der Fall nach einer Dreiviertelstunde geklärt. Richterin Odenthal verurteilte B., wie von Staatsanwalt Broschat gewünscht, zu sieben Monaten auf Bewährung. Der Neonazi stand auf und ging. Weitere Verfahren, auch wegen Körperverletzung, sind anhängig.fan

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false