zum Hauptinhalt
Dem Hauptangeklagten Arafat Abou-Chaker werden Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

© imago

Update

Prozess gegen Berliner Clanchef Abou-Chaker: Diskussion um Tonaufzeichnung – Bushidos Anwalt hält Aufnahme für Fälschung

In dem Prozess sollte es am Mittwoch um Aufnahmen gehen, die Bushidos Aussage widerlegen sollen. Sein Anwalt will beweisen, dass die Datei manipuliert ist.

Die Angeklagten schienen in besonders guter Stimmung zu sein. Es liegt etwas in der Luft in dem Prozess, in dem es seit eineinhalb Jahren um mutmaßliche Taten zum Nachteil von Rapper Bushido geht. Ein Tondokument ist aufgetaucht. Völlig überraschend. Es werde die wichtigsten Aussagen des Rappers widerlegen, war im „Stern“ zu lesen. Oder ist es eine Fälschung, ein Skandal? Davon jedenfalls ist der Anwalt von Bushido überzeugt.

Der 59. Tag im Prozess gegen Clan-Chef Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder. Nachdem Bushido 2017 die langjährigen Geschäftsbeziehungen zum Clan-Chef, der als sein Manager im Musikgeschäft agiert hatte, aufgelöst hatte, soll es laut Anklage angeblich zu Straftaten gekommen sein. Abou-Chaker soll die Trennung nicht akzeptiert und ein Millionenvermögen verlangt haben. Der Musiker sei Anfang 2018 eingesperrt und mit einer Wasserflasche und einem Stuhl attackiert worden.

Es soll am 18. Januar 2018 in einem Büro geschehen sein. Die nun aufgetauchte Aufnahme soll heimlich bei dem Treffen gemacht worden sein. Doch der illegale Mitschnitt zeichnet nach einem Bericht des Magazins „Stern“ kein Bild von Drohung und Gewalt.

Die Aufnahme ist bei Gericht angekommen. Der Vorsitzende kommentierte mit einem Lächeln: „Wegen der Veröffentlichung überschlagen sich die Ereignisse.“ Einer der Verteidiger des 45-jährigen Arafat Abou-Chaker habe sich am vorigen Freitag gemeldet. Er habe einen USB-Stick mit der Datei übergeben. Er habe sie am Vorabend erhalten, habe der Anwalt geschrieben.

Am Montag kam dann eine Stellungnahme der zuständigen Oberstaatsanwältin. Der Verteidiger habe ihr mitgeteilt, dass er den Stick bei Gericht abgegeben habe. Die Frage nach dem Woher sei unbeantwortet geblieben.
[Konkrete Kiez-Nachrichten, Termine, persönliche Tipps - immer in den Tagesspiegel-Bezirksnewslettern! Jetzt kostenlos hier: leute.tagesspiegel.de]

Eine „Enthüllung“ oder eine Fälschung – für den Anwalt von Bushido, der im Prozess wichtigster Zeuge und Nebenkläger ist, keine Frage. „Ich bin überzeugt, dass das eine Fälschung ist“, sagte Steffen Tschoppe am Rande der Verhandlung. Von einer Manipulation gehe er aus. Das Treffen, um das es geht, habe nach Angaben von Bushido etwa vier Stunden gedauert.

Es könnten Aufnahmen, die tatsächlich erfolgten, zu der zweistündigen Datei zusammengeschnitten worden sein, von der das Magazin berichtet, mutmaßte der Anwalt. Weil es einer Schöffin nicht gut ging, musste er seine Stellungnahme unterbrechen. Für Montag kündigte er an: „Es wird spannend.“

Dass der Clan-Chef häufiger heimlich Gespräche aufnahm, sei bekannt, so der Nebenklage-Anwalt. Auf dem von der Polizei beschlagnahmten Handy hätten sich 65 illegal aufgezeichnete Gespräche befunden, nicht aber das nun plötzlich aufgetauchte. Sein Mandant habe von den Aufzeichnungen erstmals im Februar 2019 von der Polizei erfahren. „Wenn er gelogen hat, hätte es spätestens da klick gemacht, da hätte er anfangen können und müssen zu relativieren“, sagte der Anwalt. Aber Bushido habe klar ausgesagt – „da war nichts harmonisch im Büro“.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Das Landgericht wird sich mit dem Tondokument weiter befassen. Es soll ein Audio-Forensiker mit der Prüfung der Aufnahme beauftragt werden. Dazu will das Gericht auch noch von dem Magazin die Datei bekommen. Es solle geklärt werden, ob die Aufnahmen übereinstimmen.

Seit rund eineinhalb Jahren läuft der Prozess. Die vier Brüder schweigen eisern zu den Vorwürfen. Sie kommen in der Regel recht gelassen zur Verhandlung. Sie waren wegen der Vorwürfe – unter anderem versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung und Nötigung – nie in Haft.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false