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Dass sich in Berlins Verwaltung etwas tun muss, ist fast jedem klar. Über die richtigen Schritte gehen die Meinungen auseinander.

©  Kai-Uwe Heinrich

„Doppelzuständigkeiten sind zu beseitigen“: Klare Strukturen statt Allgemeinplätze

Der Verband Berliner Verwaltungsjuristen kritisiert die kürzlich vorgelegten Reformpläne des Senats für die Behörden. Ein Gastbeitrag.

Der Leitsatz des kürzlich im Tagesspiegel veröffentlichten Beitrags der Staatssekretäre Sabine Smentek und Frank Nägele zum Zukunftspakt für die Berliner Verwaltung –„Die Verwaltung lässt sich nur ändern, wenn alle mitmachen“ – lässt in seiner Allgemeinheit und Pauschalität befürchten, dass die seit Jahren beklagten gravierenden Probleme der Verwaltung und ihrer Steuerung uns auch in Zukunft weiter begleiten werden.

Dies gilt in gleicher Weise für die formulierten zwei „Grundanliegen“ des Zukunftspakts, dass „Entscheidungen ... von Verwaltung und Politik nachvollziehbar und in überschaubarer Zeit getroffen werden“ und „Dienstleistungen der Verwaltung in hoher Qualität, serviceorientiert und zeitnah verfügbar sein“ sollen.

Diese in ihrer Allgemeinheit eher als Allgemeinplätze zu bewertenden „Grundanliegen“ und der Wunsch nach breiter Beteiligung sind sicher ehrenwert, jedoch kaum geeignet, die Fehlentwicklungen in den Strukturen der Berliner Verwaltung zu beseitigen.

Der Verband Berliner Verwaltungsjuristen e. V. hat wiederholt darauf hingewiesen, dass die Grundlage jeder Reform eine klare und eindeutige Abgrenzung von gesamtstädtischen, insbesondere ministeriellen Steuerungsaufgaben und den bezirklichen Aufgaben sein muss. „Kooperation und gemeinsame Verantwortungsübernahme“ kann dies nicht ersetzen. Die viel beschworene „gemeinsame Verantwortung“ eröffnet nur allzu oft die Möglichkeit, sich jeder individuellen Verantwortung zu entziehen.

Es bedarf einer konsequenten Aufgabenkritik

Vielmehr sind klare und eindeutige Verantwortlichkeiten und entsprechende Eingriffsmöglichkeiten zu schaffen. Doppelzuständigkeiten sind zu beseitigen. Zugleich bedarf es einer konsequenten Aufgabenkritik, um ineffiziente und verzichtbare Verwaltungsprozesse auf allen Ebenen der Berliner Verwaltung zu identifizieren.

Auch sollte die im Zuge der Verwaltungsreform der neunziger Jahre weitgehend abgeschaffte Fachaufsicht des Senats über die Bezirke wieder eingeführt werden. Denn nur so kann die gleichartige und ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben und die zweckentsprechende Handhabung des Verwaltungsermessens in den politisch sehr heterogenen Bezirksverwaltungen wirksam gewährleistet werden.

Insoweit mutet es schon ein wenig gespenstisch an, wenn der zuständige Staatssekretär, Herr Nägele, in anderem Zusammenhang deutlich macht, dass die Senatsverwaltungen die mit der Fachaufsicht verbundene Verantwortung für die Steuerung der Verwaltung nicht übernehmen wollen.

Eine einheitliche Struktur der Bezirksämter ist unverzichtbar

Völlig unverständlich ist es, dass sich die Verfasser des Zukunftspakts Verwaltung nicht einmal auf einheitliche Strukturen der Bezirksämter verständigen konnten, obwohl es dafür im Rat der Bürgermeister eine Mehrheit gab.

Denn für eine klar strukturierte effektive Verwaltungstätigkeit in einer Einheitsgemeinde wie Berlin ist eine vom Abgeordnetenhaus festgelegte verbindliche, einheitliche Struktur der Bezirksämter, ihrer Abteilungen und Fachbereiche (Ämter) unverzichtbar. Diese Struktur muss sich ebenso in den Aufgabenzuschnitten der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlungen widerspiegeln, um klare Zuordnungen und Verantwortlichkeiten zu schaffen. Nur so können klare Zuständigkeiten sichergestellt und zugleich das große Interesse der Stadtgesellschaft an einer in ganz Berlin einheitlichen und transparenten Verwaltungsstruktur berücksichtigt werden.

Berliner Angestellte gehören zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten

Angesichts dieser Defizite des Zukunftspakts Verwaltung stimmt es auch nicht tröstlich, dass wieder einmal die Modernisierung und zentrale Steuerung der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Ausbau der Online-Angebote angekündigt werden. Hoffnungsvoll stimmt lediglich, dass die Personalgewinnung und Personalentwicklung ein Schwerpunkt des Zukunftspakts Verwaltung sein sollen. Offenbar hat der Senat endlich verstanden, dass die Qualifikation, Einsatzbereitschaft und Motivation der Mitarbeiter die zentrale Grundlage eines funktionsfähigen Verwaltungsapparats bilden.

Damit ist es allerdings unvereinbar, dass die Berliner Angestellten und Beamten noch immer zu den mit am schlechtesten bezahlten Beschäftigten im öffentlichen Dienst Deutschlands zählen.

Erika Lanzke ist Vorsitzende, Wolfgang Hurnik ist Mitglied des Vorstands des Verbandes der Berliner Verwaltungsjuristen e. V. Sie beziehen sich auf einen am 12. Juli im Tagesspiegel veröffentlichten Beitrag.

Erika Lanzke, Wolfgang Hurnik

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