zum Hauptinhalt

Berlin: Dreifachmord: Verdächtiger Junge wirklich erst 13 Jahre alt?

Der 13-jährige afghanische Junge, der unter Mordverdacht steht, ist von seinem Onkel womöglich in ein mittelalterliches Blut-Verbrechen hineingehetzt worden. Entgegen den Annahmen der Staatsanwaltschaft vermutet die afghanische Botschaft in Berlin nämlich keinen Erbschaftsstreit hinter dem Dreifach-Mord, wie sie gestern dem Tagesspiegel erklärte.

Der 13-jährige afghanische Junge, der unter Mordverdacht steht, ist von seinem Onkel womöglich in ein mittelalterliches Blut-Verbrechen hineingehetzt worden. Entgegen den Annahmen der Staatsanwaltschaft vermutet die afghanische Botschaft in Berlin nämlich keinen Erbschaftsstreit hinter dem Dreifach-Mord, wie sie gestern dem Tagesspiegel erklärte. Wahrscheinlicher sei ein so genanntes Moral-Delikt, wie ein Sprecher der Kulturabteilung sagte - "wie sie leider Gottes in unserem Land immer wieder passieren". Den Tätern hätte danach die Lebensweise des Opfers missfallen. Der tatverdächtige Junge wurde inzwischen von den Behörden in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die Staatsanwaltschaft lässt jetzt prüfen, ob er wirklich erst 13 Jahre alt und damit strafunmündig ist. Wäre er älter, käme er vor die Strafjustiz .

In der Nacht des 1. Januar hatten zwei Täter in der Neuköllner Elsenstraße zwei afghanische Männer und eine Frau bestialisch umgebracht. Verhaftet wurde mittlerweile der 28-jährige Badshah Z., der Schwager des weiblichen Opfers. Polizei und Staatsanwaltschaft vermuten, dass die Tat durch einen Erbschaftsstreit mit der Frau ausgelöst worden ist. Deren Ehemann war vor mehreren Monaten gestorben und hatte ein Vermögen von 80 000 Mark hinterlassen. Der Bruder des Mannes, also ihr Schwager, soll für sich und seinen Clan Anspruch auf dieses Geld erhoben haben.

"Wegen Erbschaften geschieht so etwas in Afghanistan wohl kaum", sagte gestern aber ein Sprecher der Botschaft. Wahrscheinlicher sei ein Verbrechen aus familiären Gründen. Ein Erb-Motiv ist in den Augen der Botschaft auch deshalb nicht nahe liegend, weil das Geld des Verstorbenen nach islamischem Recht gar nicht an die Frau, sondern vor allem an ihre Söhne geht. Der Bruder hätte überhaupt keinen Anspruch.

Das bestätigte gestern auch der Hamburger Rechtsanwalt Uwe Brocks, der Mitarbeiter des Orient-Institutes ist. Nach seinen Angaben bekäme die Witwe lediglich ein Achtel der Erbschaft. Dann würden vor allem die männlichen Nachkommen bedacht, ferner die Großeltern und die Töchter. Der Bruder des Erblassers wäre nicht unter den Berechtigten. Ein (verdeckter) Mord würde ihm also auch nicht zur Erbschaft verhelfen.

Woher die 80 000 Mark stammen, "das fragen wir uns auch", sagte gestern Justizsprecher Sascha Daue. Nach Einschätzung der Botschaft könnte der verstorbene Ehemann das Geld gespart haben. Er habe mehr als 20 Jahre legal in Deutschland gelebt und gearbeitet. Die Botschaft hat der Polizei nach eigenen Angaben jede Unterstützung bei der Klärung des Falles zugesagt. Sie will auch bei der Altersbestimmung des tatverdächtigen Kindes helfen. Der Junge war mit blutbefleckten Händen und blutiger Kleidung in der Elsenstraße aufgegriffen worden und von den kindlichen Zeugen der Tat später als Mittäter beschuldigt worden.

Mit der Unterbringung des strafunmündigen Kindes in einer psychiatrischen Klinik haben die Jugendbehörden den gleichen Weg beschritten, den sie vor drei jahren bereits bei dem bosnischen Straftäter Jasmin O. praktiziert haben. Der angeblich 13-jährige Junge wurde damals von einem Gutachter aber für älter als 13 erklärt und anschließend verhaftet. Afghanische Zuwanderer machen ihre Kinder bei den Behörden nach Angaben der Botschaft häufig jünger, als sie sind: Damit sie hier in die Schule kommen können.

Hans Toeppen

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false