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Berlin: Dreister Querulant kommt vor Gericht

Vor den Theater-Pöbeleien störte Andreas R. drei Gottesdienste

Wenn Andreas R. Rabatz macht, dann vor versammeltem Publikum: Als Bischof Wolfgang Huber im Berliner Dom predigte, hat er dazwischen gebrüllt. Bei der Aufzeichnung eines TVGottesdienstes für das ZDF hat er gestört und einmal auch in der Katholischen Akademie. Dafür erhielt der 44-jährige R. einen Strafbefehl über 80 Tagessätze – aber den wollte er nicht bezahlen. Deshalb wird bald ein Verfahren eröffnet: Andreas R. muss sich wegen „Störung der Religionsausübung“ verantworten, sagte Justizsprecher Björn Retzlaff am Dienstag.

Seinen jüngsten Auftritt hatte R. bei der Premiere des Stücks „Klassentreffen“ über zwei Homosexuelle im Theater am Kurfürstendamm (wir berichteten). R. beschimpfte Homosexuelle, randalierte und wehrte sich, man ihn aus dem Saal bringen wollten. Zu den Gästen gehörten auch der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit und sein Lebensgefährte Jörn Kubicki. Der schwergewichtige Andreas R. gilt seit Jahren als Querulant. Für die Behörden ist es schwer, selbst solche notorischen Störer aus dem Verkehr zu ziehen, da sie meist nichts weiter machen, als ihren Mitbürgern mit Beleidigungen auf die Nerven zu gehen. Das gelang R. auch, als er im Februar die Trauerfeier für die Schauspielerin Hildegard Knef störte. Oder Anfang Juli, als er im Bundestag auftauchte und von der Besuchertribüne aus in die Kanzler-Rede hineinrief. Laut Justiz sind die Ermittlungen dazu ebenfalls abgeschlossen. Möglicherweise wird der Vorfall gemeinsam mit den Gottesdienst-Pöbeleien verhandelt.

Wann das Verfahren eröffnet wird, steht jedoch noch nicht fest. Dem 44-Jährigen droht bei einer Verurteilung wahrscheinlich eine Geldstrafe. ari

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