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Berlin: Dynamopflicht für Fahrräder wird überprüft

Er gehört zum Fahrrad wie der Sattel – der Dynamo. Akkurat schaut die Polizei bei Kontrollen darauf, dass der Energiespender fürs Licht auch montiert ist, selbst wenn zusätzlich eine Batterieanlage vorhanden ist.

Er gehört zum Fahrrad wie der Sattel – der Dynamo. Akkurat schaut die Polizei bei Kontrollen darauf, dass der Energiespender fürs Licht auch montiert ist, selbst wenn zusätzlich eine Batterieanlage vorhanden ist. Das könnte sich jetzt ändern, denn das Bundesverkehrsministerium lässt prüfen, ob die Dynamopflicht, die es nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) europaweit so nur in Deutschland gibt, aufgehoben werden kann. Im Frühjahr werde es dazu eine Empfehlung der Experten einer Kommission geben, sagte ein Sprecher. Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung würden regelmäßig dem Stand der Technik angepasst.

Bisher hatten die Befürworter der Dynamopflicht stets damit argumentiert, batteriebetriebene Anlagen könnten vergessen werden mitzunehmen oder unterwegs leicht gestohlen werden. Der Dynamo dagegen sei fest mit dem Rad verbunden und schaffe so ein dauerhaftes Licht. Rennräder brauchen schon heute keinen Dynamo; die Fahrer müssen aber eine transportable Lichtanlage mitführen – außer bei Rennen. kt

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