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Das Stelenfeld des Holocaust-Mahnmals wird jedes Jahr von vielen Berlin-Besuchern begangen.

© imagebroker/imago

Ecken von Beton-Stele abgeschlagen: Holocaust-Mahnmal in Berlin beschädigt – Gericht verhängt Geldstrafe gegen 62-Jährigen

Das Amtsgericht Tiergarten hat einen Strafbefehl gegen einen 62 Jahre alten Mann erlassen. Er war selbst nicht vor Gericht erschienen.

Nach einer Beschädigung des Holocaust-Mahnmals in Berlin ist gegen einen 62-Jährigen ein Strafbefehl erlassen worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte am Donnerstag eine Geldstrafe von 3200 Euro wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung sowie Störung der Totenruhe.

Weil dem Mann zudem ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen sowie Nötigung zur Last gelegt werden, erging eine Gesamtgeldstrafe von 5600 Euro (140 Tagessätze zu je 40 Euro). Das Urteil erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Form eines Strafbefehls, weil der in Brandenburg lebende Mann nicht zum Prozess erschienen war.

Der 62-Jährige soll im April 2020 mit zwei Hämmern an einer der Beton-Stelen des Holocaust-Mahnmals mitten in der Hauptstadt vier Ecken abgeschlagen haben. Die Sanierungs- und Reparaturkosten würden sich auf rund 9000 Euro belaufen. Das Amtsgericht verhängte wegen dieser Tat eine Strafe von 80 Tagessätzen zu je 40 Euro. Das Mahnmal, das 2005 zum Gedenken an die von den Nationalsozialisten ermordeten rund sechs Millionen Juden eröffnet wurde, besteht aus rund 2700 verschieden hohen, dunkelgrauen Betonblöcken. 

Vier Tage nach der Beschädigung des Denkmals soll der Angeklagte in Berlin-Tempelhof als Autofahrer durch Raserei aufgefallen sein. Mit bis zu 100 Stundenkilometern habe er laut Ermittlungen vor einer Polizeikontrolle die Flucht ergriffen. Bei dem 62-Jährigen liege möglicherweise eine psychische Beeinträchtigung vor, hieß es nun am Rande. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant habe im Fall des Mahnmals nicht aus Kritik gehandelt. Der Mann kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Dann würde zu einem neuen Prozesstermin kommen. (dpa)

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