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Der 78-Jährige wurde wegen Totschlags zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

© picture alliance / ZB

Ehefrau in Berlin mit Kissen erstickt: Senior muss nach Verzweiflungstat nicht ins Gefängnis

Ein 78-Jähriger erstickte seine Frau, die er aufopferungsvoll pflegte. Das Gericht verhängte eine Bewährungsstrafe gegen den Mann.

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Der Senior hatte tief erschüttert gestanden. „Für mich war es unerträglich, sie so leiden zu sehen“, sagte der 78-Jährige. Karl-Heinz N. erstickte seine 79-jährige Frau nach 40 gemeinsamen Jahren. Das Landgericht sprach den Pensionär am Montag des Totschlags in einem – juristisch – minderschweren Fall schuldig. Ins Gefängnis muss er nicht. Zwei Jahre Haft auf Bewährung ergingen.

Ein trauriger und tragischer Fall. Die Richter kamen zu dem Schluss: Karl-Heinz N. beging die Tat einerseits, um seine Frau zu erlösen, zudem weil er aus Überforderung keinen Ausweg sah. Nach einem Gutachten befand er sich in einer schweren depressiven Verfassung.

Antrag auf Pflegeleistungen wurde abgelehnt

Am 31. Mai 2022 drückte er seiner Frau ein Kissen auf das Gesicht. Dann schrieb er der Tochter einen Abschiedsbrief, informierte die Polizei und sprang vom Balkon der im dritten Stock gelegenen Wohnung. Erheblich verletzt wurde N. gerettet.

Schleichend hatte sich ihr Leben in der Wohnung in Hakenfelde verändert. N. übernahm den Haushalt, pflegte seine unter einer Lungenkrankheit und Demenz leidenden Frau. Er wollte es schaffen – „in guten wie in schlechten Zeiten, das haben wir uns versprochen“. Alles habe er gemacht – „wirklich alles, aus Liebe“.

Angemessene Unterstützung hatte er nicht. Möglicherweise habe das Bitten um Hilfe nicht seinem Selbstverständnis entsprochen, möglicherweise sei der Senior mit den Strukturen des Hilfesystems nicht vertraut gewesen, so das Gericht. Ein Antrag auf Pflegeleistungen war abgelehnt worden. Die Begutachtung war wegen der Corona-Pandemie telefonisch erfolgt. Die Frau behauptete, es gehe gut.

Die Staatsanwältin hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger plädiert auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Kerstin Gehrke

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