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Ein Richterhammer. (Symbolfoto)

© Foto: PantherMedia/Andriy Popov

Ehrenamtlich am Richtertisch: Berlin sucht Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028

Schöffen sind ehrenamtliche Richter mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter. Noch bis Ende November können sich interessierte Berliner für das Amt bewerben.

Von Eva Steiner

Rund 4500 Schöffinnen und Schöffen werden in Berlin für die neue Wahlperiode von 2024 bis 2028 gesucht. Wer sich für das ehrenamtliche Amt als Richter:in an den Straf- und Jugendstrafgerichten interessiert, hat noch bis Ende November die Möglichkeit, eine Bereitschaftserklärung abzugeben. Die Wahl findet 2023 statt.

Für das Erwachsenenstrafrecht wird die Erklärung an den Bezirksämtern des Wohnbezirkes bearbeitet, für das Jugendstrafrecht sind die bezirklichen Jugendämter verantwortlich. Melden sich nicht ausreichend Freiwillige, werden die fehlenden Schöff:innen und Jugendschöff:innen aus dem Melderegister aufgefüllt.

Während einer Hauptverhandlung am Amts- oder Landgericht üben ehrenamtliche Strafrichter:innen als Vertreter:innen des Volkes das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Dennoch brauchen sie keine juristische Ausbildung oder Erfahrung. Wohl aber unter anderem die deutsche Staatsangehörigkeit, gute Kenntnisse der deutschen Sprache und einen Wohnsitz in Berlin. Außerdem müssen sie zwischen 25 und 70 Jahre alt sowie körperlich und geistig geeignet sein.

Mitbringen sollten Interessenten außerdem unter anderem eine hohe soziale Kompetenz, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikations- und Dialogfähigkeit sowie Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen. Um den Grundsatz der Teilhabe des Volkes an der Rechtsprechung zu verwirklichen, sollen die Schöff:innen ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung einbringen. Nähere Informationen sowie Formulare finden Interessierte hier.

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