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Eilantrag gegen Gendersprache: Vater scheitert vor Berliner Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Antrag eines Vaters abgelehnt. Er hatte sich unter anderem gegen gendergerechte Sprache im Unterricht seiner Kinder ausgesprochen.
Stand:
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag eines Vaters gegen gendergerechte Sprache, gegen ihm zufolge einseitig dargestellte Identitätspolitik sowie die sogenannte „Critical Race-Theory“ an den Gymnasien seiner zwei Kinder zurückgewiesen.
Das teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit. Bei der sogenannten „Critical Race-Theory“ (deutsch: Kritische Rassentheorie) handelt es sich um interdisziplinäre Theorieansätze, die Rassismus in, vor allem rechtlichen, Strukturen erfassen und kritisieren.
Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, es sei nicht im nötigen Maße wahrscheinlich, dass das elterliche Erziehungsrecht vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags der Schule verletzt sei und die Schulaufsicht einschreiten müsse.
Demnach habe das Gericht festgestellt, dass die Schulleitungen es den Lehrkräften ausdrücklich freigestellt hätten, genderneutrale Sprache im Unterricht zu verwenden und diese eindeutig darauf hingewiesen hätten, die deutschen Rechtschreibregeln im Unterricht einzuhalten.
Spielraum bei der Gestaltung von Unterrichtsmaterialien
In der Begründung des Gerichts heißt es zudem, die Rahmenlehrpläne böten bei der Gestaltung von Unterrichtsmaterialien einen Spielraum, der durch die Verwendung einer genderneutralen Sprache nicht überschritten werde. Eine derartige Sprache sei auch Gegenstand von Unterrichtseinheiten, auch wenn dies nicht auf die Weise geschehe, die der Vater bevorzugen würde.
Darüber hinaus betonte das Gericht in seiner Mitteilung, eine genderneutrale Kommunikation der Schulen mit Eltern und Schüler:innen bliebe auch bei der Verwendung von Sonderzeichen ausreichend verständlich. Damit werde nicht gegen die Vorgabe der deutschen Amtssprache verstoßen.
Genderneutrale Sprache zu verwenden, widerspreche nicht der für den Schuldienst vorgeschriebenen politischen Neutralität, da nach Ansicht des Gerichts damit keine politische Meinung geäußert werde. Eine politische Zuschreibung sei außerdem sowohl möglich, wenn eine genderneutrale Sprache verwendet, als auch, wenn auf sie verzichtet werde.
Das Gericht führte in seiner Mitteilung außerdem an, der Vater habe keine gravierenden und unzumutbaren Nachteile seiner Kinder durch die von ihm kritisierte Sprech- und Schreibweise nachweisen können. Da es sich um Zehntklässler handele, müsste der Spracherwerb zudem bei beiden weitestgehend abgeschlossen sein.
Der Vater hatte auch behauptet, Gendersprache, Identitätspolitik und die „Critical Race-Theory“ werde im Unterricht einseitig dargestellt, seine Kinder würden dadurch „indoktriniert“. Das Gericht hatte zu diesem Vorwurf Stellungnahmen eingeholt, die diesen Vorwurf nicht bestätigt hätten. Die Schule sei Teil eines freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens und könne so Offenheit zeigen für verschiedenste Meinungen.
Es sei den Kindern generell zuzumuten, sich mit den Ansichten und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft auseinanderzusetzen, auch wenn dies möglicherweise im Widerspruch zu ihren eigenen Überzeugungen stehe. Eine Beschwerde gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (Tsp)
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