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Berlin: Ein Verbrechen mit Folgen: Schärfere Gesetze und ein neues Schulfach

Die Tat. Am 7.

Die Tat. Am 7. Februar 2005 starb die Deutsch-Türkin Hatun Sürücü (23) in der Tempelhofer Oberlandstraße durch drei Kopfschüsse. Die Alleinerziehende hinterließ einen fünfjährigen Jungen; er lebt heute in einer Pflegefamilie. Wenige Tage später nahm die Polizei drei Brüder der Getöteten fest.

„Ehrenmord“. Das Verbrechen erregte bundesweit Aufsehen, weil es von Anfang an als „Ehrenmord“ galt. Mindestens 5000 Mädchen und Frauen werden nach einer UN-Studie jährlich ermordet, weil sie angeblich die Ehre der Familie verletzt haben. Verbreitet sind „Ehrenmorde“ vor allem in islamischen Ländern, sie werden aber auch in Brasilien und Ecuador begangen. Die Täter gehen in vielen islamischen Ländern oft straffrei aus, weil die Familienehre als höchstes Gut angesehen wird, in die sich kein Außenstehender einzumischen hat.

Die Folgen. Nach dem Mord an Hatun Sürücü kam in Deutschland eine politische Diskussion über Integration und Zwangsehen in Gang. Die große Koalition im Bund hat sich bereits darauf verständigt, Zwangsehen als Straftatbestand ins Gesetzbuch aufzunehmen. Über Einzelheiten wird noch gestritten. In Berlin einigte man sich darauf, den Werteunterricht als neues Pflichtfach in den Stundenplan aufzunehmen.

Der Prozess. Im September 2005 begann der Prozess gegen drei Brüder von Hatun Sürücü vor dem Berliner Landgericht. Sie wurden des Mordes angeklagt. Mutlu Sürücü , 26, soll laut Anklage die Waffe besorgt, Alpaslan Sürücü, 25, Schmiere gestanden und Ayhan Sürücü, 20, geschossen haben. Der jüngste Bruder gestand die Todesschüsse. Er habe seine Schwester getötet, weil er deren Lebensstil missbilligte und die Ehre der Familie retten wollte. Mutlu und Alpaslan Sürücü bestreiten jede Beteiligung. Die Schwester Arzu Sürücü (22) trat im Prozess zusammen mit einem ihrer Brüder als Nebenklägerin auf, beteuerte aber immer die Unschuld der älteren Brüder.

Das Urteil. Das Landgericht verurteilte den jüngsten Bruder Ayhan wegen Mordes zu neun Jahren und drei Monaten Jugendhaft. Er war zur Tatzeit 18 Jahre alt. Seine mitangeklagten Brüder sprachen die Richter frei. Ihnen konnte keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden. Es blieb dem Gericht zufolge ungeklärt, ob die Familie den Entschluss zur Tötung gemeinschaftlich fasste. Der Staatsanwalt hat Revision eingelegt. kf

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