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Berlin: Eine legale Putzfrau kostet 13 Prozent mehr

Bei der Minijobzentrale der Bundesknappschaft kann man seine Putzfrau als geringfügig Beschäftigte anmelden. Im so genannten Hauhaltsscheckverfahren geht das relativ unbürokratisch.

Bei der Minijobzentrale der Bundesknappschaft kann man seine Putzfrau als geringfügig Beschäftigte anmelden. Im so genannten Hauhaltsscheckverfahren geht das relativ unbürokratisch. Das Formular dazu erhält man im Internet unter www.minijobzentrale.de oder fordert es unter der Telefonnummer 08000/200 504 an. Als Privathaushalt werden folgende Kosten fällig: Man zahlt jeweils fünf Prozent der Lohnkosten für Kranken und Rentenversicherung sowie eine Pauschalsteuer von zwei Prozent und 1,3 Prozent für die Lohnfortzahlungsversicherung. Insgesamt müssen so 13,3 Prozent Abgaben bezahlt werden. Die Minijobberin hat keine Abzüge von ihrem Lohn. Sie hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Diese Kosten können den privaten Arbeitgebern bis zu 70 Prozent erstattet werden, beim Mutterschutz sogar in Höhe von 100 Prozent. sik

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