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Nach dem Unfalltod eines Fußgängers in Berlin-Oberschöneweide erging gegen einen Transporter-Fahrer eine Geldstrafe von 2000 Euro. (Symbolbild)

© Monika Skolimowska/dpa

Update

„Eine Sekundensache“: Transporterfahrer muss nach tödlichem Unfall in Berlin Geldstrafe zahlen

Der Fahrer eines Kleintransporters will von einer Mittelinsel auf die Straße und legt den Rückwärtsgang ein. Beim Rangieren aber übersieht er einen 74 Jahre alten Fußgänger hinter seinem Wagen.

Stand:

Der Mann am Steuer eines Kleintransporters legte den Rückwärtsgang ein. Er wollte von einer Mittelinsel auf die Straße rollen. Den 74-jährigen Fußgänger, der hinter seinem Kastenwagen stand, übersah er. Der Senior wurde überrollt. Fahrer Cengiz K. ist der fahrlässigen Tötung schuldig, stand nun für das Amtsgericht Tiergarten fest. Es erging eine Geldstrafe von 2000 Euro.

Der 25-jährige K. war am 31. August 2024 in Oberschöneweide unterwegs. Er hatte Drehspieße geladen und wollte in die Griechische Allee, um einen Döner-Imbiss zu beliefern. Allerdings hielt er auf einer Mittelinsel – und damit im Parkverbot. Gegen 11 Uhr saß er wieder im Fahrzeug.

„Ich habe vorher geguckt, ob hinten alles frei ist“, sagte K. im Prozess. Er sei „ganz langsam angefahren“, habe dabei in die Außenspiegel gesehen. Als er merkte, dass etwas nicht stimmte, habe er sofort gehalten. „Es war zu spät. Die Person lag unter dem Fahrzeug.“ Er bedauere es zutiefst.

Woher der Passant kam, konnte auch eine Zeugin nicht sagen. „Auf einmal stand da der Mann – eine Sekundensache“, sagte die 42-Jährige. Sie habe gesehen, wie sich der Transporter langsam rückwärts bewegte. Als der Fahrer dann ausstieg, habe er entsetzt geschrien.

Der Verteidiger sagte, der Fußgänger hätte das Dieselfahrzeug hören und sehen müssen – „er hätte reagieren können“. Für K. im Kastenwagen aber habe es keine Chance gegeben, den Mann hinter dem Fahrzeug zu sehen. Mit einer Rückfahrkamera war der Transporter nicht ausgestattet.

Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 2250 Euro. Aus Unachtsamkeit sei es zu dem Unfall gekommen. Mindestens sechs bis sieben Meter Wegstrecke – „die kann man nicht zurücklegen, ohne den Verkehrsraum abzusichern“. Er hätte trotz Bordsteinkante vorwärtsfahren oder einen Sicherungsposten einschalten müssen.

Fahrlässige Tötung kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden. Bei Unglücksfällen wie diesem wird berücksichtigt, dass es für jeden ein Albtraum ist, unbeabsichtigt den Tod eines anderen Menschen verursacht zu haben. „Wenn man hinten nichts sieht, muss man sich einweisen lassen“, hieß es nun im Urteil. Eine Strafe von 80 Tagessätzen zu je 25 Euro soll K. zahlen. 

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