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Berlin: Einen Menschen geschlachtet: 13 Jahre Haft für den Mörder

Richter gingen von verminderter Schuldfähigkeit des 41-jährigen Täters aus und ordneten die Unterbringung in der Psychiatrie an

Ganz in Schwarz gekleidet stand Ralf M. im Gerichtssaal. Äußerlich regungslos hörte er das Urteil: 13 Jahre Haft wegen heimtückischen Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebes. Zugleich ordnete das Berliner Landgericht gestern an, den 41-Jährigen bis auf Weiteres in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, weil der seit 15 Jahren von Kannibalismus-Fantasien getriebene Mann gefährlich für die Allgemeinheit sei. Ob Ralf M. tatsächlich nach 13 Jahren entlassen wird, ist fraglich. Voraussetzung dafür ist, dass ihn mehrere Gutachter als geheilt einschätzen.

Ralf M. habe einen 33-jährigen Musiklehrer umgebracht, „um seine Fantasien vom Töten und Schlachten eines Menschen auszuleben“, hieß es im Urteil der 22. Großen Strafkammer. Auf die „rituelle Schlachtung“, die ihn sexuell befriedigen sollte, habe er sich mit Computersimulationen vorbereitet. Die Richter gingen davon aus, dass Ralf M. bei der Tat und ihrer Vorbereitung vermindert schuldfähig war. Bei ihm handele es sich um eine schwer gestörte Persönlichkeit, bei der sich über Jahre hinweg kannibalische Perversionen immer stärker entwickelt hätten.

Der Fall des Kannibalen aus dem hessischen Rotenburg sei für Ralf M. ein Katalysator gewesen, hatte der Verteidiger erklärt. Seit dieser Zeit saß der Mann aus Neukölln Tag und Nacht am Computer. Im Internet hatte sich der zurückgezogen lebende Ralf M. in entsprechenden Foren über die Schlachtung von Menschen informiert. Doch anders als Armin M. aus Rotenburg, der 2001 einen Berliner Ingenieur getötet und teilweise gegessen hatte, fand Ralf M. kein freiwilliges Opfer. Über das Internet lernte er den Musiklehrer kennen, der dort sexuelle Kontakte suchte. Sie trafen sich in der Wohnung des Angeklagten. Beim dritten Mal stach Ralf M. mit einem Schraubendreher auf seinen arglosen, gefesselten Sexualpartner ein. Er weidete sein Opfer aus, legte Leichenteile in den Kühlschrank, aß sie dann später aber aus Ekel doch nicht.

Einen Tag nach der Tat hatte sich Ralf M. der Polizei gestellt und umfassend gestanden. Im Prozess räumte er den Mord pauschal ein. „Ich weiß, dass es eine dunkle Seite in mir gibt“, heißt es in seinem schriftlichen Geständnis.

Auf eine Entschuldigung bei den Hinterbliebenen hatte der Angeklagte zunächst verzichtet. In seinem Schlusswort aber wandte er sich dann doch an die Mutter und den Freund des Ermordeten. „Mein größter Fehler war, dass ich mich nicht rechtzeitig behandeln ließ“, sagte er. Er wolle sich entschuldigen – „auch wenn es wie Hohn klingt“. Vielleicht sagte er das, weil ihm die Nebenklage fehlende Reue vorgeworfen hatte. Der Vorsitzende Richter argumentierte dagegen, M. habe schonungslos gestanden und die Verantwortung für sein Verhalten übernommen. Mehr könne er angesichts einer so abartigen Tat nicht tun.

Der Staatsanwalt hatte 14 Jahre und neun Monate Haft gefordert, der Verteidiger zehn Jahre Gefängnis. Beide hatten die Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie beantragt. Eine Revision dränge sich nicht auf, sagte der Ankläger nach dem Urteil. Ähnlich äußerte sich der Verteidiger. Beide waren sich einig, dass Ralf M. behandelt und weggeschlossen werden müsse.

Kerstin Gehrke

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