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Berlin: Espresso ist nun mal kein Speiseeis Kaffee-Fahrrad scheitert am Straßengesetz

Spätestens im Mai beginnt auf Berlins Straßen wieder die Eiszeit: Motorisierte Verkäufer werden wie gewohnt aus ihren Kleintransportern Gefrorenes verkaufen. Die Idee, mobil auch heißen Kaffee anzubieten, liegt nicht allzu fern.

Spätestens im Mai beginnt auf Berlins Straßen wieder die Eiszeit: Motorisierte Verkäufer werden wie gewohnt aus ihren Kleintransportern Gefrorenes verkaufen. Die Idee, mobil auch heißen Kaffee anzubieten, liegt nicht allzu fern. Marcel Luthe, Geschäftsführer des Café Einstein Stammhauses in der Tiergartener Kurfürstenstraße, hatte sie schon vor einiger Zeit und ging nun daran, sie in die Tat umzusetzen. Einen Prototyp „Café Czentral“, dreirädrig mit vorderem Kastenaufbau und gasbetriebener Espressomaschine, gibt es bereits, Vorfühlen beim Arbeitsamt ergab in zehn Tagen 100 Bewerbungen, und so fehlte nur noch die Genehmigung zur Sondernutzung von Straßenland, bezirksweise zu erteilen von den Ordnungsämtern. Die aber wird verwehrt: Das Berliner Straßengesetz sehe solche Kaffeefahrten nicht vor.

Die Idee kam Luthe durch die zunächst überraschende Situation, dass Coffeeshops trotz der „Coffee to go“Mode sich oft nicht rechnen. Das Kaffee-Fahrrad sei dagegen mietfrei, erfordere fast keine Investitionen – die ideale Voraussetzung für eine Ich-AG auf Rädern. Mit ersten Entwürfen wandte er sich an ein kleines Ingenieurbüro bei Würzburg, ebenfalls eine Art Ich-AG, und ließ sich das Ur-Rad im Stil der 20er Jahre bauen: edel gestaltet mit viel dunklem Nussbaumholz und Messing, vorne drauf eine glänzende Kaffeemaschine für Espresso, Cappuccino, Latte Macchiato und normalen Kaffee. Auch Uniformen wurden geschneidert, ebenfalls historisierend im Aussehen. Auf den Rädern sollten die Verkäufer durch die Straßen rollen, auf Handzeichen anhalten und ausschenken.

Aber jetzt geht es erst mal nicht weiter. Es fehlt die Erlaubnis zur Sondernutzung von Straßenland, zu erteilen durch die Ordnungsämter. Dort gab es bislang nur Ablehnung, meist mündlich, aus Charlottenburg-Wilmersdorf auch schriftlich. Wie dort gestern auf Nachfrage erläutert wurde, sei laut Berliner Straßengesetz der Verkauf aus Fahrzeugen nur für leicht verderbliche Lebensmittel wie Obst, Gemüse oder Wurstwaren möglich. Eine Ausnahme allerdings gibt es: Speiseeis. ac

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