
© Thilo Rückeis
Frau erwürgt und vergraben: Mann wird wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt
In der Verhandlung machte er keinen Hehl daraus, dass er seine Frau töten wollte. Nun ist der 37-jährige Programmierer André N. verurteilt worden.
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Die Beziehung war für ihn zermürbend, überfordert fühlte er sich und durch seine Partnerin kontrolliert: André N. griff seine Lebensgefährtin in ihrem gemeinsamen Haus in Adlershof an. Nachdem die 34 Jahre alte Frau ihm erneut mit Verlust von Kindern und Haus gedroht hatte, „würgte er sie so lange, bis der Tod eintrat“, hieß es am Dienstag im Urteil des Landgerichts.
Der 37-jährige Programmierer wurde wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Vier Tage lang hatte der Mann die Ermittler getäuscht. Nach einer Vermisstenanzeige gab er sich besorgt und verzweifelt.
Die Richter kamen nun zu der Überzeugung, dass es weder eine „ganz durchplante Tat“ noch eine Affekttat gewesen sei.
Nach und nach habe es sich aufgebaut in dem Mann. So habe die als dominant geltende Frau jederzeit auf sein Handy zugreifen können. „Er stand unter Kontrolle.“ Dazu ein Hausbau, der nicht enden wollte.
Lange habe André N. „alles hingenommen“. Zwei Tage vor der Tat habe er ein paar Stunden für sich selbst haben wollen.
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Ein Treffen mit seinem Stiefbruder habe er erfunden, hieß es weiter im Urteil. Tatsächlich sei er umhergefahren und habe sich Züge angesehen. Seine Lebensgefährtin aber habe herausgefunden, dass sich der Stiefbruder gar nicht in Berlin aufgehalten hatte an dem Tag. „Du lügst, du brauchst nicht mehr nach Hause zu kommen“, habe sie N. vorgehalten. „Da dachte er erstmals daran, sie zu töten.“
Er habe die Grube ausgehoben. Nach seiner Aussage zog sie ihm am Morgen des 16. März 2020 die Bettdecke weg. Wieder einmal habe sie ihm gedroht, dass er die beiden gemeinsamen Kinder und das Haus verlieren werde. Da habe er sie attackiert. Das Verletzungsbild habe gezeigt, dass es zu einem Kampf gekommen sei.
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Nachdem er die Frau erwürgt hatte, habe er sie im Auto weggeschafft, dann ihr Fahrrad und ihr Handy verschwinden lassen.
„In der Hauptverhandlung hat er keinen Hehl daraus gemacht, dass er sie töten wollte“, so der Vorsitzende Richter. Die Anklage war zunächst von einem Mord ausgegangen. Auch die Staatsanwältin war davon abgerückt und hatte auf eine Haftstrafe von zwölf Jahren plädiert. Der Verteidiger forderte neun Jahre Gefängnis.
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