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Berlin: Freigänger nutzte Zeit für Raubserien

Statt während seines Knast-Freigangs zu arbeiten – wie es vorgesehen ist –, hat der 49-jährige Andreas R. die Zeit offenbar auch genutzt, sich an der wohl größten Raubserie der Nachkriegsgeschichte zu beteiligen.

Statt während seines Knast-Freigangs zu arbeiten – wie es vorgesehen ist –, hat der 49-jährige Andreas R. die Zeit offenbar auch genutzt, sich an der wohl größten Raubserie der Nachkriegsgeschichte zu beteiligen. Wie berichtet, hat die Polizei kürzlich die so genannte Schlapphut-Bande (benannt nach ihrer Maskierung) zerschlagen. Andreas R., vor einiger Zeit noch Freigänger in einem Berliner Gefängnis, soll eines dieser Bandenmitglieder sein.

Bei den seit 2002 begangenen Raubüberfällen sollen die drei Deutschen und drei Polen 52 Überfälle auf Banken und Sparkassen sowie Diebstähle von Fluchtfahrzeugen und einen versuchten Mord verübt haben. Wie die Staatsanwaltschaft Potsdam mitteilte, ist dabei ein Schaden von rund 3,6 Millionen Euro entstanden.

1998 wurde R. in Frankfurt (Oder) wegen schweren Raubes zu neun Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Das Strafende wäre am 8. Juni 2007 gewesen, sagte die Sprecherin der Justizverwaltung, Juliane Baer-Henney. Doch das Gericht hat einer vorzeitigen Entlassung zugestimmt: Am 26. August 2004 kam Andreas R. frei. Er saß nach seiner Verurteilung zuerst in der JVA Tegel und kam 2002 in den „offenen Vollzug“ nach Düppel. Dort war er Freigänger, weil er eine feste Arbeit nachweisen konnte. Welche Tätigkeit dies war, wollte Baer-Henney gestern nicht sagen. Doch sie betonte, dass ein Gefangener nach dem Strafvollzugsgesetz nur dann Freigänger sein darf, wenn „nicht zu befürchten ist, dass der Gefangene flüchtet“ und dass er diese Vollzugslockerung auch nicht dazu nutzt, um Straftaten zu begehen. Die feste Arbeit während der Haft soll zur Resozialisierung beitragen.

Offenbar stellte es Andreas R. geschickt an, seine kriminellen Raubzüge während des Freigangs zu verdecken. Arbeitszeitnachweise der regulären Tätigkeit gab es laut Baer-Henney nicht. tabu

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