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ARCHIV - 25.02.2019, Hessen, Frankfurt/Main: Die Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert steht auf dem Gerechtigkeitsbrunnen auf dem Römerberg. Sachsen-Anhalt hat in diesem Jahr 40 neue Juristinnen und Juristen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften gewinnen können. Das sind mehr als geplant. (zu dpa «Sachsen-Anhalt findet ausreichend Juristennachwuchs») Foto: Arne Dedert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa / Arne Dedert

Freispruch für Förster bestätigt: Berufungsprozess nach tödlichem Baum-Unfall im Berliner Grunewald

Der 43-Jährige war in einem ersten Prozess vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Nun verwarf das Landgericht die Berufung und bestätigte damit den Freispruch.

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Eine Frau kam ums Leben, als ein Baum an der Koenigsallee in Grunewald auf ihr Auto fiel. Der etwa 100 Jahre alte Spitzahorn war wie aus dem Nichts gestürzt. Die 40-Jährige am Steuer erlitt bei dem tragischen Unfall im Oktober 2019 schwere Kopfverletzungen, an denen sie wenig später starb. Hatte ein Revierförster seine Sorgfaltspflicht verletzt? Der 43-Jährige war in einem ersten Prozess vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Nun verwarf das Landgericht die Berufung und bestätigte damit den Freispruch.

Es sei dem Revierförster nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, dass er bei einer durchgeführten Baumkontrolle Anfang 2019 die Gefahren durch den Baum hätte erkennen können, hieß es am Freitag im Urteil des Landgerichts. Die Vorsitzende Richterin wandte sich an den Witwer, der damals Beifahrer war und nun als Nebenkläger mit im Saal saß: „Uns tut es sehr leid für Sie, aber wir sind nicht überzeugt, dass sich der Angeklagte strafbar gemacht hat.“ Der Nebenkläger hörte es kopfschüttelnd.

Angelika Peck, Richterin, steht bei einem Ortstermin des Amtsgerichts Tiergarten im Prozess gegen einen Berliner Revierförster.

© dpa/Carsten Koall

Sachverständige hatten im Prozess erklärt, dass ein Hallimasch, ein Pilz also, für Zersetzung gesorgt habe. Er habe das Wurzelholz des Spitzahorns ungewöhnlich schnell von innen zerstört. Die beiden Experten waren mit Gutachten zu der Frage beauftragt worden, ob die Gefahr durch den geschädigten Ahorn vorab erkennbar war. Die beiden Sachverständigen kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Das Strafverfahren war zunächst eingestellt, doch auf Betreiben von Angehörigen des Opfers wieder aufgenommen worden. Im letzten März entschied das Amtsgericht Tiergarten auf Freispruch – und folgte dem Antrag der Staatsanwältin. Der Nebenkläger legte Berufung ein.

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